Hausflur Licht?

2 Antworten

Wenn es so ist und es sich nicht leicht auf "Allgemeinstrom" umklemmen lässt, dann einfach dafür sorgen, dass da LED-Leuchtmittel (3-7W) verwendet werden (ggfls. kaufen und beim Vermieter abrechnen).

Da ist der "Stromverbrauch" so gering, dass eine Diskussion nicht lohnt.

Wenn das untere Flurlicht von sonst jemand bezahlt wird und von Dir ebenfalls "mitgenutzt" wird, sind die Kosten eh schon verteilt.

Henry208 
Fragesteller
 07.10.2019, 23:07

Danke ja das untere Flurlicht nutz ich auch,aber das ist auch in meine Betriebskosten drin Flurlicht komplett darum...

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GFS18  07.10.2019, 23:30
@Henry208

Ok, dann ist das wirklich merkwürdig, wenn das untere Flurlicht über "Allgemeinstrom" läuft, die oberen Etagen ebenfalls für mehrere Mieter gelten, aber nur einem Mieter belastet werden.

Aber wie vorgeschlagen, bei z.B. 3* 5W LED max. 1h Brenndauer pro Tag ergibt das einen Jahresstrombedarf von rund 5,4kWh also rund 2€/Jahr.

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Ja..erklär mal genauer die baulichen Gegebenheiten...

Parhalia2  07.10.2019, 18:05

Richtig, die baulichen Gegebenheiten in Eurem Mehrparteien - Mietobjekt zu Deiner Frage würden mich auch mal interressieren.

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Bleederseggl  07.10.2019, 18:08
@Parhalia2

Was macht der Nachbar im Hausflur ? Oder ist das Treppenhauslicht gemeint und warum ist es über seine Wohnung geschaltet ?

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Parhalia2  07.10.2019, 18:17
@Bleederseggl

Ich meinte mit meinem Kommi nicht Dich @bleederseggl , sondern ich wollte hier nur Deine Rückfrage argumentativ zum Notwand bestärken. ☺

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Henry208 
Fragesteller
 07.10.2019, 18:08

Na ich wohne in ein mietshaus unter mir der Besitzer des Hauses und deine Tochter ist Vermieterin neben mir oben noch ein Vermieter der etwas länger schon hier wohnt. Zwei Etagen untere Etage ist mein Licht nicht angeschlossen obere Flurlicht ist an mein Licht angeschlossen.alre Haus

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Parhalia2  07.10.2019, 18:29
@Henry208

In einem mehrstöckigen oder einstöckig in der Fläche verzweigten Mehrparteien - Mietobjekt ist es üblich ... sogar vorgeschrieben, alle allgemeinen Zu- / und durchgangspassagen innerhalb des Objektes insbesondere wegen der Fluchtwegeverordnung im Flurbereich / Treppenhaus ausreichend zur Orientierung ganzheitlich auf einen Tasterdruck auszuleuchten.

Der Strom für die Treppenhausbeleuchtung ist dabei normalerweise dann als Gemeinschafts- / oder Objektstrom auf alle Wohnparteien ( inclu mitbewohnender Vermieter im Objekt ) gleichermaßen auf alle Parteien gemeinschaftlich aufzuteilen, wenn es sich um eine gemeinschaftliche (Not-) Zuwegung zu den Wohnungen des Objektes handelt.

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