Sondernutzungsrecht von Gemeinschaftseigentum?
Hallo zusammen, wir haben eine Eigentumswohnung mit Gartenanteil. Der Garten gehört allerdings zum Gemeinschaftseigentum und wir haben nur das Sondernutzungsrecht. Wir würden gerne einen Teil der einheitlichen Bepflanzung am Garten entfernen und eine Gartenhütte hinstellen. Dürfen wir das? Oder muss man da was beachten?
Die Hütte wäre dann von außen und beim Ausblick für die Nachbarn sichtbar.
5 Antworten
Nur die notariellen Vereinbarungen zählen, also reinschauen, was da vereinbart wurde.
Ja, es muss die Genehmigung aller Miteigentümer eingeholt werden. Das geht entweder per Eigentümerversammlung oder einem Umlaufbeschluss.
Da müssen möglicherweise die anderen Eigentümer zustimmen. Ihr solltet es auf die Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung setzen.
Nur in Absprache mit den anderen Eigentümern.
Dazu gibt es jede Menge Rechtsprechung - Du darfst nicht mal Gartenzwerge hinstellen, wenn es den anderen nicht passt
Hier wohnen alle recht anonym. Was könnte denn passieren, wenn ich es einfach mache?