Trampolin im Garten, Mehrfamilienhaus, Sondernutzungsrecht

5 Antworten

Die Hauseigentümergemeinschaft kann die Hausordnung und Nutzungsrechte festlegen. Möglich wäre da nachzufragen, ob es erlaubt ist oder einfach machen und abwarten ob jemand Beschwerde einreicht.

sry. - das hängt von der art der vertragl. festgelegten sondernutzung ab. da soll sie mal in ihren unterlagen schnüffeln - wir können nicht wahrsagen.

Ist einem Wohnungseigentümer ein bestimmter Teil der Gartenfläche zur alleinigen Nutzung als Grünfläche und Ziergarten zugewiesen, so hält sich die Errichtung eines zweisitzigen, 2 m hohen Schaukelgerüsts auf der Grünfläche im Rahmen des Sondernutzungsrechts. OLG Düsseldorf, Beschluß 3 Wx 261/89LG Düsseldorf, Beschluss vom  19 T 74/89