Darf ich bei Sondernutzungsrecht an einem Gartenteil mein Fahrrad dort abstellen?

2 Antworten

Also wenn in dem Sondernutzungsrecht keine Einschränkungen enthalten sind, darfst Du m. E. alles auf Deinem Grund und Boden machen, was so "gängige Übung" ist. Dazu würde ein Fahrrad unbedingt gehören. Solange die gelagerten / geparkten Gegenständen nicht "gegen den guten Geschmack" oder "die gängige Moral" verstoßen, sehe ich kein rechtliches Hindernis.

Etwas anderes ist natürlich der Frieden in der Eigentümergemeinschaft und ein möglichst gutes Miteinander. Hier geht kein Weg an einem Gespräch vorbei. Warum stört die anderen / einen anderen ein Fahrrad im Garten? Gibt es einen super-duper-luxus-Fahrradabstellplatz im Haus der zwingend zu nutzen sein sollte? Miteinander Reden ist unabdingbar, um von vornherein den häuslichen Frieden - soweit möglich - zu wahren. Denn Du möchtest doch auch "gerne" in Deiner Wohnung leben. Natürlich gibt es überall "Meckerjochen", aber evlt. lässt sich ein Kompromiss finden (Fahrrad mehr nach rechts, nach hinten, mit dem Lenker zur Straßen, auf den Kopf gedreht... Du weißt schon...) ;-)

Das wird in der Hausordnung festgelegt sein. Lies mal nach.

Ansonsten ist es eine gute Wahl, mit seinen Nachbarn / Miteigentümern zu reden.

Willkommen in der WEG*

* G = Gemeinschaft