Abstellen von Gegenständen im Flur Treppenhaus bei Sondernutzungsrecht?

4 Antworten

Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg. Drr darf auch nicht kurzzeitig eingeengt werden. Kommt also darauf an, wieviel Platz da ist und brennbare Gegenstände (z. B. Holzschrank) haben da grundsätzlich nichts zu suchen.

Wegen der Brandlast im Fluchtweg darf er das vermutlich nicht.

Wenn er damit einen Fluchtweg zustellt, kann er Probleme bekommen

Nur mit Billigung oder Zustimmung der sonstigen Miteigentümer.

Nicht jeder darf sich auf einem Flur häuslich einrichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.