Darf der Schuhschrank weiterhin stehen bleiben 12?

6 Antworten

Der Hausflur gehört nicht zur Mietsache bzw Eigentumssache der Wohnung.

Auch wenn der Schrank bisher dort geduldet wurde, so kann verlangt werden, diesen zu entfernen.

Das Amtsgericht Herne wies nämlich auch
darauf hin, dass diese Entscheidung eine Frage des Einzelfalls sei.
Sollte das Abstellen eines Schuhregals den Durchgang behindern oder
belästigen, so müsse ggf. anders entschieden werden.

Quelle: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/news-lesen/items/schuhschrank-im-hausflur.html

"gewohnheitsrecht" 

wenn sie es schon 2 jahre geduldet haben dürfen sie nicht verlangen, dass du den schuhschrank jetzt entfernst. Außer er würde den durchgang wirklich behindern, aber das hat ein gutachter zu entscheiden.

AntwortMarkus  16.06.2016, 16:28

In der Sache gibt es kein Gewohnheitsrecht. Außerdem tritt ein Gewohnheitsrecht erst nach 10 Jahren ein.

Hintergrund: Mieter stellt Schuhregal ins Treppenhaus

Der
Mieter einer Wohnung hat im Treppenhaus vor seiner Wohnungstür ein
Schuhregal aufgestellt. Dieses ist 30 cm tief. Der Mietvertrag enthält
keine speziellen Vereinbarungen über die Nutzung des Treppenhauses. Die
Vermieterin verlangt, dass der Mieter das Regal entfernt.

Entscheidung: Regal stört nicht und darf bleiben

Der Mieter muss das Schuhregal nicht entfernen.

Das
Recht des Mieters zur Nutzung der gemieteten Räume erstreckt sich auf
das Recht zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen. Wenn keine
besonderen Vereinbarungen getroffen sind, umfasst es die übliche
Benutzung und deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von
Gemeinschaftsräumen typischerweise verbundenen Flächen ab. Art und
Umfang der Nutzung von Gemeinschaftsflächen hängen von den Gegebenheiten
des Einzelfalls ab. Dabei sind die Belange anderer Mieter zu
berücksichtigen.

Im
vorliegenden Fall konnte die Vermieterin nicht darlegen, dass das
Schuhregal andere konkret behindert oder den Fluchtweg versperrt.
Etwaige Belästigungen waren nicht ersichtlich.

(AG Herne, Urteil v. 11.7.2013, 20 C 67/13)

TrudiMeier  16.06.2016, 16:59

Einzelfallentscheidungen sind nicht allgemein anwendbar. Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache!

ChristianLE  16.06.2016, 17:08

Urteile von Amtsgerichten haben keine Relevanz. Vermutlich hat der Richter hier selbst einen Schuhschrank im Treppenhaus stehen.

Im Hausflur darf gar nichts stehen - schon wegen Brandgefahr.


Auch Garderoben, Schränke, Gardinen sowie Blumenkübel und Schuhe seien
im Hausflur nicht erlaubt, urteilten Richter des OLG Hamm (Az..: 15 Wx
198/08)

http://www.ksta.de/wirtschaft/-treppenhaus-hausflur-was-duerfen-mieter-abstellen-vermieter-1713186

Müll im Gemeinschaftskeller? Bei uns stehen für Wertstoffe gesonderte Behältnisse im Wohngebiet bereit. Allerdings muss ich diese bis zur Entsorgung in meiner Wohnung aufbewahren.


1. Das Treppenhaus hat frei zu bleiben. Schuhschränke gehören da nicht hin. Auch wenn sie den Rettungsweg nicht beeinträchtigen, so gehört das Treppenhaus nicht zu deiner Mietsache in der du Möbel aufstellen darfst. Gleiches gilt natürlich für deinen Nachbarn. 

2. Das von dir zitierte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und nicht generell anwendbar.

3. Um welche Art Gemeinschaftskeller handelt es sich? Ich denke nicht, dass jeder seinen Kram im Gemeinschaftskeller aufstellen darf.  Und wenn jeder Mieter seine Müllsäcke im Keller bis zur nächsten Abfuhr hortet - na danke. Dagegen würde ich mich auch wehren.

4. Deinen Schimmel betreffend müsste zuerst einmal die Ursache dafür gefunden werden. Falsches Lüften / Heizen oder Baumangel. Danach richtet sich, ob der Vermieter überhaupt zuständig ist. Damit jetzt hier aufzurechnen, ist etwas daneben.