Darf neuer Vermieter einem langjährigen Mieter den Unterstand für Roller einfach abreißen, ohne Bescheid zu geben?

Wir haben einen neuen Vermieter und ich bin noch die einzige Mieterin mit altem Vertrag, also quasi ist meine Miete günstiger als die neu vermieteten.

Meine Annahme, ich will ja keinem was unterstellen 🙄, ist das er mich jetzt wohl gern los wäre, um meine Wohnung auch zu modernisieren und überteuert neu zu vermieten.

Es fing so an, dass meine kleine Wildwuchsfläche, wo ich Wildblumensamen gesät habe, für Bienen und so, radikal abgemäht würde, wie auch Wilde Erdbeeren extra kurz abrasiert wurden.

Jetzt will er den großen Baum fällen, der im Sommer immer schön Schatten gibt und verschiedene Sträucher in denen viele Tiere ihre Nester haben... Naja, da Werd ich wohl nix gegen machen können, regt mich aber auch auf.

Als die dann schon mal die großen Äste abgesägt haben, fiel ein großer Ast auf meinen Rollerunterstand und die wurde erheblich beschädigt.

Als ich ihn darauf ansprach kam nur "Das wird eh alles abgerissen". Und ich "Hallo? Ich hab das vom alten Vermieter genehmigt bekommen und man hätte wenigstens mit mir drüber reden können", meinte er "Das ist MEIN Grundstück und da kann ich machen was ich will. Außerdem hast du schon lange keine Mieterhöhung bekommen und das werde ich jetzt nachholen"... 😳so ungefähr mein Gesichtsausdruck.

Für mich ist die Sache eigentlich klar, das er mich raus ekeln will, weil er einem anderen Mieter einen Gemüsegarten erlaubt hat und das Holz am Balkon und der Hauswand gestapelt wird.

Also, hab ich ihm gesagt, "kannst ja die Miete erhöhen, aber ich lass das erstmal prüfen, weil ich ja den Garten nicht mehr nutzen darf wie vorher und weil meine Wohnung von sämtlicher Modernisierung nix gesehen hat, muss da erstmal ne anständige Begründung für die Erhöhung kommen"

So... Jetzt warte ich auf die nächste Reaktion🙈

Aber das mit dem Rollerunterstand fuchst mich gewaltig. Ich hab eigentlich nur verlangt, daß er mit mir darüber reden hätte sollen, bzw wer die denn repariert. Darf er den einfach abreißen? Jetzt mal angenommenen, ich hätt ihn nicht angesprochen und er hätt den ohne mit mir zu reden abgerissen. Fand das eigentlich schon scheiße das er mir nicht gesagt hat, daß die den kaputt gemacht haben und ich ihn erst ansprechen musste.

Darf er dem einem was erlauben und dem anderen, der erst durfte die Erlaubnis entziehen?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, gartennutzung, Sachbeschädigung
Hund im Gemeinschaftsgarten & allgemeine Frage zur Hausverwaltung?

Guten Abend,

folgende Situation, wir wohnen in einem 4 Familien Haus ( Alles Eigentümer- keine Mieter im Haus) mit einem Gemeinschaftsgarten der allerdings von niemanden benutzt wird, außer rasen ist dort auch nichts vorzufinden. Das Haus Gehört zu einer Hausgemeinschaft die von der Volksbank verwaltet wird.

3 Nachbarn verstehen sich untereinander super, 1 Nachbar ist sehr unangenehm, meckert, beschwert sich so ziemlich über jede Kleinigkeit die niemanden außer ihm stört und kriegt sich ständig mit den 3 anderen Familien in die Haare.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Am Sonntag kriegen wir immer Besuch von unseren Kinder, mit ganzer Familie samt Hund. Ab und an gehen die Kinder schnell mit dem Hund in den Garten um keine Große Runde zu laufen, alles was der Hund hinterlässt wird natürlich immer sofort beseitigt.

Diesen Sonntag durfte sich unser Schwiegersohn vom zuvor erwähnten Nachbarn und Nachbarsfrau aus dem Fenster anschreien lassen weil diese ihm verbieten möchten den Gemeinschaftsgarten zu benutzten aus Gründen XY.

Haben unsere Nachbarn irgendwelches Recht einem gleichgesinnten Nachbarn, Eigentümer etwas zu verbieten oder vorzuschreiben? Egal ob im Bezug auf den Gemeinschaftsgarten, ein Kinderrad das mal eine Stunde pro Woche im Flur abgestellt wird, über Kellertüren etc. etc. die Liste könnte ich noch Stunden fortsetzten..

Manche würden jetzt sagen beschwert euch doch bei der Hausverwaltung - alle drei Familien haben sich schon über den einen Nachbarn beschwert allerdings ohne jegliches Ergebnis. Selbst unsere Bitten bestimmte Gesprächspunkte in die Liste der jährlichen Eigentümerversammlung aufzunehmen werden einfach ignoriert.Die Hausverwaltung reagiert jedoch fast ausnahmslos auf die Wünsche und Forderungen des einen Nachbarn.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? 

2. Bei wem können wir uns den über die Hausverwaltung der Volksbank beschweren hat jemand evtl. eine Anlaufstelle?

Vielen Dank vorab für die Antworten!

gartennutzung, Hausverwaltung, Volksbank

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