Hallo, angenommen ein Mieter im Haus hat in seinem Mietvertrag das Kaltwasser inklusive. Das heißt er kann soviel Wasser verbauchen wie er will und muss dafür nichts bezahlen. Der Mieter hat nun auch eine Gartenmitbenutzung. Nun hat sich der Mieter dort einen festen Garten abgegrenzt und nimmt unerlaub Bepflanzungen vor und stellt unzähliche Blumenkästen auf und baut Gemüse an. Da er denk, dass ihm das Wasser nichts kostet lässte er dort den ganzen Tag das Wasser laufen und die anderen Mieter müssen das mitbezahlen.
Ist es rechtens, dass wenn ein Mieter das Wohnungswasser inklusive hat, dass er dann beliebig viel Wasser im Garten verschwenden darf? Das Wasser ist ja eigentlich für die Wohnung gedacht. Darf man hier auch verbieten an den Außenwasserhahn zu gehen, da dieser den Eigentümern gehört und nicht mitvermietet wurde. Dann müsste er zumindest das Wasser aus seiner Wohnung mit der Gießkanne holen, was zu einer deutlich geringeren Verschwendung führen würde.