3-Familien-Wohnhaus - gemeinsamer Garten - aufstellen von Geräten verboten?

12 Antworten

Im Mietvertrag wird der Garten nicht erwähnt. Wir hatten einmal hier ein Trampolin aufgestellt und direkt ein bösen Brief von der Hausverwaltung bekommen dass wir es ohne Erlaubnis aufgestellt haben und es bis da und da abbauen müssen sonst fristlose Kündigung etc.

Da der Garten nicht mitvermietet wurde ist das rechtens.

Gibt es keine Möglichkeit etwas an Spielgeräten für unseren Sohn aufzubauen? Der Garten wird sonst von keinem genutzt.

Nur wenn der Vermieter einverstanden ist.

Ob der garten genutzt wird ist nicht relevant.

Da Euch mietvertraglich bezüglich des Gartens kein Nutzungsrecht zugesichert oder ihr den Garten gemietet habt, hast Du auch keinen Anspruch auf Nutzung des Gartens bzw. auch hier Spielgeräte aufzustellen.

Im übrigen schließt eine Umlage der Gartenpflegekosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung nicht unbedingt ein mietrechtliches Nutzungsrecht des Garten mit ein.

Ob Gartennutzung inbegriffen ist, geht aus dem Mietvertrag hervor! Wenn nix drin steht, besteht KEIN Nutzungsrecht!

Ansonsten bitte mit dem Vermieter klären und eine "schriftliche" Einverständniserklärung einholen! Mündliche Absprachen sind bei sowas nix wert!

Ich wollte noch etwas hinzufügen:

Im Mietvertrag wird der Garten nicht erwähnt. Wir hatten einmal hier ein Trampolin aufgestellt und direkt ein bösen Brief von der Hausverwaltung bekommen dass wir es ohne Erlaubnis aufgestellt haben und es bis da und da abbauen müssen sonst fristlose Kündigung etc.

Gibt es keine Möglichkeit etwas an Spielgeräten für unseren Sohn aufzubauen? Der Garten wird sonst von keinem genutzt.

Vielen  Dank

DerHans  21.07.2015, 11:08

Auch wenn du so etwas aufbaust, wäre der Eigentümer haftbar, wenn z.B. ein fremdes Kind auf dem Trampolin zu Schaden kommt.

Ganz davon abgesehen, macht das ja auch noch Krach

auchmama  21.07.2015, 11:10

Der Garten wird sonst von keinem genutzt.

Das spielt doch keine Rolle! Wenn nur die Wohnung angemietet wurde, besteht doch nicht gleichzeitig auch ein Nutzungsrecht am Garten!

Stell Dir vor ein Nachbargrundstück liegt nutzlos da. Würdest Du dann auch auf die Idee kommen und dort Spielgeräte aufstellen? Jeder Eigentümer kann doch bitte frei, nach seinen Vorstellungen über eine Nutzung oder auch nicht entscheiden!

Willst Du einen Garten, musst Du eine Wohnung mit Gartennutzung anmieten! Aber nicht einfach voraus setzen, dass das inbegriffen ist, nur weil ein Haus auf einem Gartengrundstück steht!

johnnymcmuff  21.07.2015, 22:19

Bei zukünftigen Fragen bitte unter die Frageüberschrift gehen, dort auf Weitere Details hinzufügen gehen.

Da kannst Du dannausführlich Deine Frage beschreiben.

Jede Frage muss zusätzlich einen Erklärungstext (Details zur Frage) enthalten. Wenn Du hier zum Beispiel ein paar Hintergrundinfos reinschreibst, warum Du jetzt eine Antwort brauchst oder welche Art von Informationen Dir weiterhelfen, wirst Du auch hilfreiche Antworten bekommen.

Für Ergänzungen auf Fragen von antwortenden Usern:

Nutze dazu das Feld "Mehr"  unter einer Antwort gehe dann auf Kommentieren. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Wenn der Garten nicht ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt ist, hast du keinen Anspruch darauf, ihn mitzunutzen.

Willst du irgendetwas dort aufstellen, musst du dir die Zustimmung deines Vermieters einholen.