Darf der Vermieter später einen Hund im Garten verbieten?
Hallo.
Wir wohnen in einem 2 Familien Haus unten und haben einen Garten. Jetzt da der Vermieter an unserem Grundstück baut müssen abeiter durch den Haupteingang, welcher aber nicht am Garten angeschlossen ist sondern ca 5 m entfernt. Jetzt eine meiner Fragen, dürfen sich die Arbeiter in unserem Garten aufhalten obwohl man da nicht durch gehen MUSS ? Weil sie halt dies machen und unser Hund frei läuft (Labrador/Boxer) kommt unser Hund halt zu ihnen weil es sie in unserem Garten sieht. Da hat sich wohl ein Arbeiter beschwert und jetzt darf der Hund nicht mehr frei in unserem Garten sein. Ist dies rechtlich gesehen erlaubt zu sagen das er da nicht mehr hin darf ? Oder haben die Arbeiter Hausfriedensbruch begangen ? Es baut halt eine Stelle wo Autos und so stehen können, da er Schreiner ist und es ist ein Tor im Zaun des Haupteingangs. Müssen die Arbeiter sich nicht nur darin Aufhalten ? (Da uns der Vermieter nicht gefragt hat) Es wäre nett wenn sie uns vielleicht auch den Ort wo man es nachlesen kann schreiben könnte. (Also im Gesetz)
Lg Niklas
2 Antworten
Ist der Garten explizit Bestandteil der Mietsache? Manchmal darf man zwar den Garten nutzen, er ist aber nicht ausdrücklich mitvermietet.
Je nachdem, welcher der o.g. Fälle bei euch zutrifft, fällt die Antwort unterschiedlich aus.
Er ist vermietet
Umzäune deinen Garten, dann kann der Hund nicht mehr raus. Und keiner zu ihm rein. Die Arbeiter haben vielleicht Angst vor dem Hund.
Wenn ein Zaun um den Garten ist, darf niemand hinein, weil es sonst Hausfriedensbruch ist.
Muss nicht der Vermieter den Arbeiter drauf aufmerksam machen das hier ein hund ist ?