Weg Recht Gemeinschaftsgarten?
Hallo zusammen,
mit meiner Frage richte ich mich in erster Linie an die Anwesenden Juristen.
Folgende Situation, wir haben einen Gemeinschaftsgarten in einem 6 Parteienhaus. Für den Garten besteht kein Sondernutzungsrecht. Die Wohnung im EG ist vermietet. Die Mieter aus dem EG laden ständig Besuch ein, dass andere Bewohner sich nicht wohl fühlen und deswegen teilweise den Garten nicht nutzen.
Ist dieses Verhalten legitim?
3 Antworten
Was steht denn in der Teilungserklärung über die Nutzung des Gartens? Wenn es keine einvernehmliche Nutzungsregelung gibt, sollte in der ETV über eine Gebrauchsregelung abgestimmt werden;
Ja, denn kein ET kann gezwungen werden den Garten auch zu nutzen.
Und auch dass sich die Mieter der Wohnung im Erdgeschoss Besuch einladen ist nicht zu beanstanden.
Ist doch das Problem vom Rest, wenn der Angst hat. Brust raus. Autorität ausstrahlen. Hingehen, Garten nutzen oder lassen.
Oder was kommen da für Hooligans zu Besuch?