In einer WEG mit 12 Parteien besitzen gemäß Teilungserklärung alle ein Haus als Sondereigentum sowie ein Sondernutzungsrecht an einem Grundstück in der Größe von 100 qm (ohne Haus). Wir als Eigentümer haben 130 qm eingezäunt (haben wir beim Kauf so vorgefunden) und weichen daher von der Teilungserklärung ab. Alle anderen Eigentümer weichen auch davon ab. Die Eckgrundstücke sind sogar mit mehr als 200 qm eingezäunt. Wir haben eines der Grundstücke, die von der Größe der Einzäunung im Mittelfeld liegen.

Welche Möglichkeiten habe ich? 

Kann ich auf die Teilungserklärung verweisen und den Verwalter anweisen, dass er die Teilungserklärung durchzusetzen hat? Bedeutet dann natürlich ein Rückbau des zu viel eingezäunten Bereichs (auch für mich).

Kann ich alternativ vorschlagen, das Sondernutzungsrecht dem Ist-Zustand entsprechend in der Teilungserklärung abzuändern? Kann ich dann dafür ausbezahlt werden bzw. muss ich jemanden dann dafür ausbezahlen? Ich habe ja nichts zu verschenken und die anderen auch nich. Wie steht es dann um die Miteigentumsanteile, die für die Aufteilung der Gemeinschafskosten relevant sind? Oder beziehen sich diese nur auf die Wohnfläche des Sondereigentums?