Etagenheizung Mehrfamilienhaus Brennwerttechnik?
Wenn in eimem Mehrfamilinehaus eine Therme ausgetauscht wird und diese nun als Brennwerttechnik ausgeführt werden soll, kann ja der Anschluss nicht wie bisher einfach an den Kamin erfolgen sondern es müssen Umbaumaßnahmen erfolgen. Durch diese Maßnahmen würden die anderen Thermen nicht mehr funktionieren. Wie ist hier die Rechtslage, muss die WEG umbauen und müssen alle anderen Eigentümer auch die Thermen tauschen?
2 Antworten
Momentan ist die Regelung so das in Bestand wieder Heizwert Geräte verbaut werden, zukünftig ist geplant! das auch in Bestand keine Heizwert Geräte mehr verbaut werden ein separater Kamin gezogen werden muss, was leider selten realisierbar ist und daher das komplette Gebäude zur Sanierung gezwungen wird also alle auf Brennwert-Geräte umsteigen oder Verbau einer Zentralanlage
Grundsätzlich kannst Du in der Eigentümergemeinschaft niemanden dazu "zwingen", sich Brennwertgeräte anzuschaffen. Den Abzug umbauen kannst Du auch nicht einfach so. Dazu bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses in der Eigentümergemeinschaft. Hier könnten ja andere Eigentümer auch noch andere Ideen für eine zukünftige Heizungsanlage haben.
Bei baulichen Veränderungen ist ein doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschlusses notwendig. Das heißt, dass bei einer Eigentümergemeinschaft 2 Drittel der anwesenden Stimmberechtigten dafür stimmen muss und die müssen mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile besitzen.
den dppelt qualifizierten Mehrheitsbeschluss gibt es seid der Novelle nur noch für Kostenregelungen. Bauliche Veränderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Ich bin mir nur nicht sicher ob dieser Beschluss anfechtbar/nichtig wäre.
D.h. aber wenn die Mehrheit den Umbau beschließt, muss der Rest sich beteiligen?