Etagenheizung Mehrfamilienhaus Brennwerttechnik?

2 Antworten

Momentan ist die Regelung so das in Bestand wieder Heizwert Geräte verbaut werden, zukünftig ist geplant! das auch in Bestand keine Heizwert Geräte mehr verbaut werden ein separater Kamin gezogen werden muss, was leider selten realisierbar ist und daher das komplette Gebäude zur Sanierung gezwungen wird also alle auf Brennwert-Geräte umsteigen oder Verbau einer Zentralanlage

Grundsätzlich kannst Du in der Eigentümergemeinschaft niemanden dazu "zwingen", sich Brennwertgeräte anzuschaffen. Den Abzug umbauen kannst Du auch nicht einfach so. Dazu bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses in der Eigentümergemeinschaft. Hier könnten ja andere Eigentümer auch noch andere Ideen für eine zukünftige Heizungsanlage haben.


lulu2503 
Beitragsersteller
 29.03.2023, 08:44

D.h. aber wenn die Mehrheit den Umbau beschließt, muss der Rest sich beteiligen?

bikerfan73  29.03.2023, 09:16
@lulu2503

Bei baulichen Veränderungen ist ein doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschlusses notwendig. Das heißt, dass bei einer Eigentümergemeinschaft 2 Drittel der anwesenden Stimmberechtigten dafür stimmen muss und die müssen mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile besitzen.

lulu2503 
Beitragsersteller
 29.03.2023, 09:17
@bikerfan73

den dppelt qualifizierten Mehrheitsbeschluss gibt es seid der Novelle nur noch für Kostenregelungen. Bauliche Veränderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Ich bin mir nur nicht sicher ob dieser Beschluss anfechtbar/nichtig wäre.