Waschbären im Garten -bin ich als Vermieter für die Beseitigung zuständig oder der Mieter?

5 Antworten

Hier meine von Renick geforderte eigene Antwort:

Verpflichtung des Vermieters ist es, die Mietsache in dem Zustand zu erhalten, in dem sie angemietet wurde. Kommt es im Lauf der Mietzeit zu "Störungen", wie etwa Wespennester in Hohlräumen, Waschbären unter Terrassen, Schlangen im Gebüsch, Katzen, Hunde, Igel, Marder, Elstern, Tauben und viele Tierarten mehr, die man gerne wieder los werden will, so handelt es sich hier nicht um eine Veränderung der Mietsache, die der Vermieter zu vertreten hat.

Vielmehr handelt es sich hier um natürliche Vorgänge, um die sich der Mieter von Haus und Garten letztlich selbst zu kümmern hat. Er entscheidet, ob er Waschbären pflegen oder los werden will und er hat sich auch selbst darum zu kümmern, dass evtl. Beeinträchtigungen, wie z. B. 100 Maulwurfshügel auf 150 m² Garten wieder eingeebnet und der im Übrigen geschützte Maulwurf oder dessen gesamte Familie den Garten wieder verlassen. Das ist nicht Vermietersache.

Nirgendwo im gesamten Mietrecht gibt es entsprechende Paragraphen, die das belegen.

Es gibt vielleicht die Verantwortlichkeit von Vermietern in einem Mehrfamilienhaus dafür zu sorgen, dass z. B. von Wespennestern keine Gefahr für die Bewohner ausgeht, wenn diese sich im allgemeinen Bereich befinden, der nicht Mietern fest zugeordnet ist.

Zum Beispiel:

Wespennest im Rollladenkasten eines Wohnzimmerfensters: Hier sind die Mieter selbst zuständig.

Wespennest im Rollladenkasten eines Treppenhausfensters: Hier ist der Vermieter zuständig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich ist es *nicht* Deine Aufgabe. Das Problem ist halt: Haus mit Garten, in der entsprechenden Umgebung, zieht halt Wildtiere an. Das gehört in gewisser Weise dazu und wird, je nach Gartengestaltung, auch gefördert.

Wenn z.B. Katzenfutter draußen steht kann man ziemlich sicher davon ausgehen das andere Katzen und Igel etc. sich einfinden. Das ist nicht Schuld des Vermieters.

Der Vermieter ist auch nicht dafür zuständig den Garten 'Wildtiersicher' zu machen.

Am besten ist Ihr setzt Euch zusammen, redet vernünftig drüber, und teilt Euch die Kosten. Waschbären stehen auf der Liste der unerwünschten Arten der EU, weil invasiv, und zur Not muss es ein Betrieb machen.

Waschbären dürfen nur mit Genehmigung gefangen werden - ich würde mich in Deiner Situation erstmal an die NABU wenden um rauszufinden *was* man tun kann, dann weist Du was es kostet und dann kannst Du mit der Mieterin in Ruhe reden.

Wie gesagt - Waschbären werden von geeigneten Gärten angezogen. Also Lebensmittelreste, Katzenfutter und Trinknapf für die eigene Katze etc. - der Raum unter der Terrasse muss ja auch offen sein und nicht 'gesichert'.

Also: Erst klären was ihr machen könnt, dann Gedanken machen wie die Kosten verteilt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum sollten die Mieter dafür zuständig sein? Für dich ist es zudem wichtig die Waschbären schnell wieder los zu werden. Sie können auch Krankheiten übertragen, Gebäudeschäden verursachen... Was anderes wäre es, wenn die Mieter den Waschbär "eingeladen" hätten, indem sie das Tier anfüttern oder Essenreste auf den Kompost schmeißen. Vielleicht machen das irgendwelche Nachbarn in der Umgebung? Man sollte zumindest mit den Nachbarn reden um Ursachenforschung zu betreiben. Manche stellen ihren Freigänger Katzen Essen raus...

Aus der Ferne betrachtet sind die Tiere ja echt süß, aber am oder im Haus hätte ich die auch nicht gerne...

https://praxistipps.focus.de/waschbaeren-vertreiben-die-besten-tipps_45614

https://www.westfalia.de/static/informationen/ratgeber/garten/tiere_im_garten/waschbaeren_vertreiben.html

bwhoch2  19.06.2019, 09:40
Warum sollten die Mieter dafür zuständig sein?

Weil sie sie angelockt haben? Du weißt es nicht und wir wissen es nicht.

Mit Übergabe eines Hauses an Mieter gehen auch gewisse Verantwortlichkeiten auf die Mieter über. Hockt sich jeden Tag eine Taube auf einen hohen Baum im Garten und sch... auf die Terrasse runter, ist es auch nicht Vermietersache, die Taube auf Dauer zu vertreiben.

Hat sich ein Mieter einen Gartenteich angelegt und Fische eingesetzt und hat nun ständig lauernde Katzen und Elstern in seinem Garten, die es auf die Fische absehen, ist es auch nicht Sache des Vermieters, die Katzen zu vertreiben. Usw., usw.

1
Kessie1  19.06.2019, 09:41
@bwhoch2

Deswegen sagte ich ja:

Was anderes wäre es, wenn die Mieter den Waschbär "eingeladen" hätten...

Eine generelle Verantwortung habe ich ja nicht ausgeschlossen... Aber danke für die Hinweise.

0

Es ist die Pflicht des Vermieters, das Mietobjekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Damit sind nicht nur Defekte gemeint, sondern auch solche Art von Störungen.

Leider können die Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden, weil es eine einmalige Maßnahme ist, die Umlagemöglichkeit erfordert aber, dass es sich um wiederkehrende Kosten handelt.

Lysandra13  19.06.2019, 09:09

Auch das trifft bei einem Waschbären nicht zu..

der Mieter muss aktiv mitarbeiten.. was bringt es, wenn der Vermieter den Waschbären entfernen lässt, der Mieter aber einen Komposthaufen hat und essbares darauf ist. So ist der Waschbär nach 5 Minuten wieder da.

es muss also gemeinsam ein Konzept erarbeitet werden, wie man es dem Waschbären so unbequem wie möglich macht

0
Renick  19.06.2019, 09:27
@Lysandra13
der Mieter muss aktiv mitarbeiten..

Das ist ein ganz anderes Thema, was der Vermieter dann auch noch mit dem Mieter besprechen kann, um zu erreichen, dass die Tiere nicht erneut angelockt werden. Natürlich, da gebe ich dir vollkommen recht.

Aber die Entfernung der Tiere durch eine fachkundige Person ist erst mal Sache des Vermieters. Und genau das ist ja Kern der Frage.

0
bwhoch2  19.06.2019, 09:42
@Renick

Deine Begründung reicht nicht aus, um die Last auf die Schultern des Vermieters abzuladen. Wo sind Paragraphen, Urteile etc., die Deine Behauptung untermauern?

0
bwhoch2  19.06.2019, 09:11

Das sehe ich in diesem Fall anders. Der Waschbär hat den Zustand der Mietsache nicht verändert. Er stört mit seiner Familie nur. Die Familie hat ein Haus gemietet und ist selbst dafür verantwortlich, welches Viehzeug sich im Garten ansiedelt, bzw., dass die ungeliebten Mitbewohner abgesiedelt werden.

Naturschutzbehöre, Tierschutzverein, Tierheim wären so Anlaufstellen, wo man es probieren könnte.

0
Renick  19.06.2019, 09:34
@bwhoch2
Das sehe ich in diesem Fall anders.

Es steht dir frei, das in einer eigenen Antwort zu erklären.

Die Familie hat ein Haus gemietet und ist selbst dafür verantwortlich

Das stimmt nicht. Nur allein weil ein Haus Mit Garten angemietet wurde bedeutet das nicht automatisch, dass der Mieter für alles allein verantwortlich ist. Der Vermieter hat seine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, auch wenn der Vermieter ein Problem nicht verschuldet hat.

0
bwhoch2  19.06.2019, 09:43
@Renick

Der Vermieter hat aber das Haus nicht mit irgendwelchen Wildtieren vermietet. Diese wurden vermutlich von den Mietern angelockt und nun sollen diese auch zusehen, wie sie sie wieder los werden.

0
Roermike  19.06.2019, 09:26

Sorry aber da liegst Du falsch. Ein Waschbär ist ein Wildtier. Nichts anderes als ein Igel, Frösche oder Eichhörnchen und Vögel. Wenn Du ein Haus mit Garten mietest - in einer Gegen wo diese Tiere vorkommen - dann musst Du damit rechnen das sie auch Deinen Garten besuchen.

Von daher ist die Absicherung Deines Garten alleine Deine Sache. Du kannst von Deinem Vermieter, überspitzt gesagt, auch nicht verlangen Deinen Garten Wespensicher zu machen weil Du zufällig eine Wespenallergie hast.

Zum anderen: Du weisst nichts über das Haus oder den Garten. Komposthaufen? Katzenfutter und Trinkstelle für die eigene Katze? Pflaumenbaum? gartenteich. All das lockt nun mal Tiere an - aber das ist eben zu 90% eine Sache der Gartengestaltung und die obliegt in erster Linie dem Mieter.

INNERHALB des Hauses ist das wieder was anderes - aber auch da gilt das Verursacherprinzip.

1
Renick  19.06.2019, 09:38
@Roermike

Danke für deine Meinung. Aber mietrechtlich gesehen verhält es sich anders.

Bei dieser Frage geht es nicht darum, den Garten Waschbärsicher zu machen. Natürlich muss man sich anschauen, was den Waschbär anlockt. Aber die Beseitigung der Störung ist Vermietersache.

0
bwhoch2  19.06.2019, 09:45
@Renick

Wo im Mietrecht steht, dass Vermieter für das Vertreiben von Waschbären zuständig sind?

Es steht im Mietrecht nirgends, dass Vermieter Wespennester beseitigen müssen o. ä.

Teile uns hier doch endlich mit, worauf Du Deine Behauptung stützt?

0
bwhoch2  19.06.2019, 09:45
@Roermike

Danke Roermike, dass Du mir beigesprungen bist. Obwohl ich Renicks Antworten hier meisten sehr schätze, so bin ich überzeugt, dass er hier falsch liegt.

0

Sicher sie, auch für Ameisen etc... warum duldet sie das? Tierschutz anrufen.