Ist "Mieterin" in der Anrede zulässig?

5 Antworten

Zu empfindlich. Ich vermute sie denken gar nicht so weit du da ausholst. Würde auch nicht so weit denken wie du. Mieter bezieht sich einfach auf Mieter des Hauses. Dir würde es vermutlich besser gefallen, wenn dort ‚Bewohner des Hauses‘ stehe würde, oder? Das hat aber nichts mit dir zu tun, sondern ist einfach so. Du bist vielleicht nicht deren Mieter, aber DER MIETER um den es geht. Also ein Mieter. Ich habe jetzt nur die männliche Form genannt. Meine natürlich auch Mieterin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermieterin
denkerstirn 
Fragesteller
 14.08.2021, 05:00

Danke erstmal für die schnelle Antwort! :-)

Im Brieftext kann das gerne stehen, auch als Wort Mieterin, (Bewohnerin des Hauses würde ich netter finden), ok. Als Anrede oder in der Adresse und so groß stört es mich. Und wenn die sich nix dabei denken, warum ist das Wort dann so groß geschrieben?

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OrangeLila  14.08.2021, 05:03
@denkerstirn

Würde es dir besser gehen, wenn du es ihnen sagen würdest? Zu verlieren hast du ja im Prinzip eh nichts, oder? Vielleicht machen sie es wirklich unbewusst und müssen mal darauf hingewiesen werden.

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denkerstirn 
Fragesteller
 14.08.2021, 05:05

Ja, denke, das werde ich mal tun.

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Was bitte ist am Wort Mieterin anstößig oder wertlos? Es wird quasi als Anrede oder auch als deine Funktion verwendet und dem Pöstler ist eh sowas von egal, was auf einem Couvert steht.

In der Anwaltspost ist das einfach deine Rolle in diesem Fall: du bist die Mieterin des Hauses, und in dieser Funktion trittst du auf. Dort könnte bei anderen Fällen je nach Funktion auch die Geschädigte, die Beschuldigte, die Antragstellerin etc. stehen.

Es ist zwar unnötig, "Mieterin" dort so hinzuschreiben, und möglicherweise ist es so gemeint wie du es auffasst, nämlich dass sie dich erinnern wollen dass du wenig zu sagen hast.* Aber es ist objektiv weder diskriminierend noch verboten. Es ist ja Fakt, dass du Mieterin bist.

Die wollen einfach blöd tun. Lass dich nicht drauf ein.

*Auch als Mieterin hast du Rechte.

ich verstehe jetzt nicht so so ganz wer ist den der Vermieter ?

Dein Ansprechpartner ist der Vermieter und nicht der Hauseigentümer.

Wird das ganze verkauft hast du Vorkaufsrechte

denkerstirn 
Fragesteller
 19.08.2021, 19:21

Ich bin Untermieter. Mein Vermieter weiß von Haus verkaufen usw gar nichts.

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So lang dein Name folgt, ist es dein Status in diesem Rechtsverhältnis. Da ist nichts Anstößiges daran zu reklamieren.