Bruder unterschrieb Mietanbot?
Bruder unterschrieb Mietanbot?
Also, ich hab mir mal Alles aufgeschrieben:
Mein Bruder unterschrieb ein Mietanbot, welches bis einschließlich den 13. September bindend ist.
Am 7. September fragte er, wann er eine Bestätigung/Entscheidung bekäme. Der Makler antwortete, dass der Vermieter in ein paar Tagen mit ihm(=meinem Bruder) Kontakt aufnehmen würde. Mein Bruder wartete also, sogar die ganze Woche 9. - 15. September und auch bis heute nahm der Vermieter in keinster Weise Kontakt auf. Weder per E-Mail, noch per Anruf/SMS, und auch nicht per Post.
Da nahm mein Bruder also an, dass sein Mietanbot abgelehnt wurde, und nahm sich eine andere Wohnung. Bei dieser hat er schon Mietvertrag und Schlüsselübergabe bekommen.
Aber dann am 17. September meldet sich der Makler von der vorherigen Wohnung und schrieb ihm, dass sein Mietanbot angenommen wurde, und er (=mein Bruder) die Provision auf sein Konto(=des Maklers) überweisen sollte, damit es rechtzeitig zur Mietvertragsunterzeichnung auf dem Konto erscheint. Aber der Makler schrieb kein Wort darüber, wann die Unterzeichnung stattfinden würde.
[Das schrillten bei mir sofort die Alarmglocken, fand ich dubios.]
Mein Bruder schrieb ihm zurück, dass er lange genug gewartet habe, ohne das sich der Vermieter jemals gemeldet hätte. Und er deshalb davon ausging, das sein Mietanbot abgelehnt wurde. Und daher sich eine andere Wohnung nahm.
Der Makler antwortete, dass er (=der Makler) nie einen konkreten Termin/Datum zur Kontaktaufnahme genannt hatte. [= Ja, theoretisch stimmt das, wäre auch Haarspalterei. Andererseits, wenn von "ein paar Tagen" die Rede ist, nimmt man doch an, dass es höchstens 1 Woche dauert, und nicht "ewig".] Weiters schrieb der Makler: Und der personalisierte Mietvertrag nun aufgesetzt wurde.
Jetzt zur Frage, die uns (=meinem Bruder und mich) beschäftigt:
Kann der Makler meinen Bruder auf das Mietanbot festnageln, obwohl es mit 13. September längst abgelaufen ist? Denn die Bestätigung kam erst am 17. September. Somit wäre die Verbindlichkeit eigentlich vorbei, oder?
Zur Lage wäre zu sagen: Die Wohnung ist in einer beliebten Gegend, nur bräuchte man eben einen 2 Meter langen Waschmaschinenschlauch, da ein direktes im Badezimmer Aufstellen nicht möglich ist.
Ich denke, da der Makler reichlich Nachfrage an dieser Wohnung hat, verstehe ich nicht, weshalb er meinen Bruder da scheinbar darauf festnageln will. [=Mein Bruder meinte, bei der Besichtigung waren Viele an der Wohnung interessiert.]
3 Antworten
Dieses "Mietangebot" des Mietinteressenten setzt voraus, dass der Makler eine Offerte über eine zu vermietende Wohnung veröffentlicht hat, die dem Mietinteressenten zugänglich war. Damit wird der Vermieter über den Makler zum Anbietenden.
Nun übergibt der Makler dem Interessenten einen Mietvertragsentwurf des Vermieters. Dem Interessenten bleibt es belassen diesen Entwurf vollumfänglich zuzustimmen oder Änderungen zu begehren. Wenn der Interessent mit dem Entwurf einverstanden ist, stimmt er dem Vertrag mit seiner Unterschrift zu. Erst wenn der Vermieter nun auch durch Unterschrift zustimmt, ist der MV wirksam.
Dem Makler steht bei diesem procedere keine Courtage vom Mieter zu.
Beauftragt hingegen der Mietinteressent den Makler mit der Vermittlung einer Mietwohnung, dann kann im Vermittlungsauftrag eine Provision durch den Mieter im Erfolgsfall vereinbart worden sein.
Ich kenne das so, dass der Makler für eine erfolgreiche Vermittlung, also für einen abgeschlossenen Mietvertrag bezahlt wird.
Kein Vertrag = keine Courtage.
Er hat keinen Mietvertrag unterschrieben.
Mehr muss ihn nicht interessieren.
Jetzt habe ich erkannt >> Mietanbot!, dass diese Geschichte in Östereich anhängig ist. Da ticken die Vermietungsuhren anders als in Deutschland.
Dein Bruder soll sich Rat in der Arbeiterkammer holen. Ist er über seine Rücktrittsmöglichkeiten nicht belehrt worden, dann kann er innerhalb eines Monats vom Mietanbot zurücktreten.
Sollte die Auskunft "Gültig bis 13.09.2019" schriftlich gegeben worden sein, dann hat sich das Mietanbot erübrigt.