Bruder unterschrieb Mietanbot?

3 Antworten

Dieses "Mietangebot" des Mietinteressenten setzt voraus, dass der Makler eine Offerte über eine zu vermietende Wohnung veröffentlicht hat, die dem Mietinteressenten zugänglich war. Damit wird der Vermieter über den Makler zum Anbietenden.

Nun übergibt der Makler dem Interessenten einen Mietvertragsentwurf des Vermieters. Dem Interessenten bleibt es belassen diesen Entwurf vollumfänglich zuzustimmen oder Änderungen zu begehren. Wenn der Interessent mit dem Entwurf einverstanden ist, stimmt er dem Vertrag mit seiner Unterschrift zu. Erst wenn der Vermieter nun auch durch Unterschrift zustimmt, ist der MV wirksam.

Dem Makler steht bei diesem procedere keine Courtage vom Mieter zu.

Beauftragt hingegen der Mietinteressent den Makler mit der Vermittlung einer Mietwohnung, dann kann im Vermittlungsauftrag eine Provision durch den Mieter im Erfolgsfall vereinbart worden sein.

Gerhart  20.09.2019, 12:30

Jetzt habe ich erkannt >> Mietanbot!, dass diese Geschichte in Östereich anhängig ist. Da ticken die Vermietungsuhren anders als in Deutschland.

Dein Bruder soll sich Rat in der Arbeiterkammer holen. Ist er über seine Rücktrittsmöglichkeiten nicht belehrt worden, dann kann er innerhalb eines Monats vom Mietanbot zurücktreten.

Sollte die Auskunft "Gültig bis 13.09.2019" schriftlich gegeben worden sein, dann hat sich das Mietanbot erübrigt.

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Jack19X1 
Fragesteller
 20.09.2019, 21:39
@Gerhart

Oh Wunder! Manche Leute können doch lesen, oder habt ihr schlicht endlich mal nach dem Wort Mietanbot gegoogelt? ;)

Ja, steht schriftlich im Mietanbot selbst drin, die Dauer der Verbindlichkeit gelte bis einschließlich 13. September.

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Gerhart  21.09.2019, 09:28
@Jack19X1

Ein Wunder ist das nicht, denn in Deutschland sind solche Vokabeln nicht gesetzlich verankert und total ungebräuchlich. Besser wäre es gewesen, du hättest schon im Fragekommentar auf das Land aufmerksam gemacht.

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Jack19X1 
Fragesteller
 21.09.2019, 09:39
@Gerhart

Ähh... Falsch. Wenn man sich nicht auskennt, sollte man nicht auch antworten und schon gar nicht irgendwas Abwegiges schreiben.

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Ich kenne das so, dass der Makler für eine erfolgreiche Vermittlung, also für einen abgeschlossenen Mietvertrag bezahlt wird.

Kein Vertrag = keine Courtage.

Er hat keinen Mietvertrag unterschrieben.

Mehr muss ihn nicht interessieren.

Gerhart  20.09.2019, 10:37

Woher willst du das wissen?

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