Muss der Vermieter Aufschub gewähren?
Eine bekannte von mir hat ihre Wohnung gekündigt und hat bereits den Mietvertrag für eine neue unterschrieben. Der neue Vermieter meinte allerdings drei Wochen vor Umzugstermin das sie die Wohnung doch nicht haben kann. (Zwei Vermieter haben sie Wohnung und die eine Person hat unterschrieben die andere nicht) und sie hat sich jetzt ganz kurzfristig nach einer neuen Wohnung umgeschaut und eine gefunden, allerdings ist der Umzug zu kurzfristig und spontan. (Kurzfristig weil ihr niemand helfen kann und sie es alleine nicht schafft ) kann der alte Vermieter ihr eine Woche Aufschub gewähren wenn sie ihm etwas Geld als Miete gibt oder was kann sie tun ?
7 Antworten
...können tut der bisherige Vermieter das...müssen tut er das nicht.
Das muss sie mit dem alten Vermieter klären, ob er das macht / machen möchte.
Verhandlungssache. Ein Anspruch auf Aufschub hat sie nicht.
Ja, kann er.
Muß er aber nicht, wenn er bereits einen neuen Mieter für die Wohnung hat, der ja auch seine Termine einzuhalten hat.
Natürlich kann der jetzige Vermieter Aufschub gewähren ABER er muss es nicht, sollte die Wohnung ggf. auch schon weiter vermietet worden sein wird er dies auch nicht tun. Der neue Vermieter kann aber nicht einfach zurücktreten, er macht sich dann Schadensersatzpflichtig und muss für alle Kosten aufkommen, die durch seine Handlung entstehen- wozu auch durchaus Hotelkosten für die Zeit ohne Wohnung zählen.