Betretung einer Wohnung nach Aufhebung Mietvertrag?

1 Antwort

NEIN ! Solange die Mieterin die Wohnung nicht herausgegeben hat. Das MV ist zwar beendet, aber die Mieterin wohnt immer noch darin. Damit Muss sie keine Miete mehr bezahlen aber dafür ein erhöhtes Nutzungsentgelt (Gesamtmiete um 10%) .