Kann ich vom Mietvertrag austreten?

4 Antworten

4 Wochen, und ihr habt den vom Vermieter unterschriebenen Mietvertrag noch immer nicht zurückbekommen?

Ihr wisst schon, dass das bedeutet, das ihr die Wohnung NICHT bekommt. So was dauert nämlich höchstens 1 Woche.

Er hat sich wohl für jemand Anders entschieden. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Zukünftiger Vermieter sagt mir, ich bekomme die Wohnung auf jeden Fall, hab den Mietvertrag unterschrieben, aber danach kam GAR NICHTS mehr.

Es stellte sich raus, er hat mehreren Leuten den Mietvertrag unterschreiben lassen, und sich dann seine Lieblingsmieter rausgepickt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
foliran 
Fragesteller
 10.08.2019, 22:09

Naja ich kann mir das jetzt nicht vorstellen weil es bei der Wohnung die wir jetzt haben auch 9 wochen gedauert hat bis der Mietvertrag gekommen ist. Aber uns wär es eh Recht wenn wir die Wohnung nicht bekommen würden. 😅

Und falls der Mietvertrag noch kommen würde könnten wir dann austreten, wegen der langen verstreichen zeit?

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Jack19X1  10.08.2019, 22:14
@foliran

Frage erstmal nach, beim Vermieter, ob ihr die Wohnung bekommt. Und kündige die Kündigung an. Sind die 4 Wochen (28 Tage) bereitsvollständig verstrichen?

Wenn ja, ist das 4-wöchige Rücktrittsrecht bereits verstrichen.

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Lotta1965  11.08.2019, 06:47
@Jack19X1
Wenn ja, ist das 4-wöchige Rücktrittsrecht bereits verstrichen.

Welches Rücktrittsrecht? So etwas gibt es im Mietrecht nicht.

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Jack19X1  11.08.2019, 10:19
@Lotta1965

Unter gewissen Voraussetzungen ist ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich, z. B.:

Wenn das Mietobjekt nicht der angegebenen Beschreibung entspricht,

nicht als solches wie beschrieben mietbar (zum Wohnen) möglich ist, usw.

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Lotta1965  11.08.2019, 10:32
@Jack19X1

Es liest sich bei dir aber so, als bestünde immer ein Rücktrittsrecht.

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Jack19X1  11.08.2019, 10:33
@Lotta1965

Ja, tut mir leid. Vergaß ich dazuzuschreiben. Aber jetzt weiß er es.

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johnnymcmuff  12.08.2019, 10:43

Es gibt halt Vermieter bei denen dauert es länger.

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Nach nunmehr einem Monat kann und darf davon ausgegangen werden, dass der Vermieter den Mietvertrag nicht (mehr) mit euch / dir abschließen will. Max. zwei Wochen darf man als Rücksendefrist veranschlagen.

johnnymcmuff  12.08.2019, 10:46
Nach nunmehr einem Monat kann und darf davon ausgegangen werden, dass der Vermieter den Mietvertrag nicht (mehr) mit euch / dir abschließen will. 

Hast Du das hier gelesen?

Naja ich kann mir das jetzt nicht vorstellen weil es bei der Wohnung die wir jetzt haben auch 9 wochen gedauert hat bis der Mietvertrag gekommen ist.

Und das:

Eine mündliche Bestätigung dass wir die Wohnung bekommen wurde uns gegeben.

Ist halt kein Vermieter von der schnellen Sorte.

Wir wissen auch nicht zu wann die Wohnung angemietet werden soll und ob die alte Wohnung schon gekündigt ist.

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foliran 
Fragesteller
 12.08.2019, 21:38
@johnnymcmuff

Sorry dass ich mich nicht gemeldet hab. Nein wir haben mit dem Vermieter nie persönlich gesprochen, sondern nur mit der Hausverwaltung, und die Hausverwaltung hat keine Vollmacht zum unterzeichnen eines Mietvertrages.

Ja die Alte Wohnung ist gekündigt. Und von der neuen der Mietvertrag unsererseits unterzeichnet.

Ob der Vermieter schon unterzeichnet hat weiß ich nicht, da wir den Mietvertrag noch nicht zugesendet bekommen haben.

Aber jetzt mal ehrlich, es kann doch nicht sein dass man die mieter so lange zappeln lassen kann?

Solange ich nichts schwarz auf weiß habe kann ich nie zu 100% davon ausgehen dass ich die Wohnung bekomme?

Warum darf sich der Vermieter so lange Zeit lassen? Der Vermieter könnte jetzt z.b. auch noch kurzfristig abspringen indem er einfach nicht unterzeichnet? Oder die Verwaltung uns einfach den Mietvertrag nicht zusendet?

Gibt es da für uns kein Schlupfloch zu sagen dass wir in der langen wartezeit und was anderes gesucht haben weil wir seit 4 Wochen keine Rückmeldung bekamen?

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albatros  14.08.2019, 15:17
@johnnymcmuff

Ein solches Verhalten ist unseriös und berechtigt durchaus zur Annehme, dass der Vermieter kein Interesse hat. In der Rechtspraxis gelten bis zu 2 Wochen Wartezeit als angemessen, ein Monat nicht. Der FS kann sich drauf berufen.

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foliran 
Fragesteller
 15.08.2019, 22:20
@johnnymcmuff

Okay dass hört sich gut an.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Sollte ich das der Hausverwaltung einfach sagen, dass wir die Wohnung jetzt nicht mehr wollen?

Oder sollen wir einfach selbst einen Brief aufsetztn dass die Rücksendung zu lange gedauert hat, und wir jetzt kein Interesse mehr an der Wohnung haben?

Ine Rechtsschutzversicherung haben wir NICHT deswegen würde ich auch ungern einen Anwalt beauftragen.

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johnnymcmuff  15.08.2019, 23:07
@foliran

Schau Dir noch mal den Link an wo das mit dem Frist setzen steht:

Kurze Frist setzen zum Zusenden des Mietvertrages ( Genaues Datum ) und darauf hinweisen, das wenn die Frist verstrichen ist, Ihr davon ausgeht, dass der Vermieter Euch nicht die Wohnung vermieten will.

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Ein Vertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Ihr habt dem Vermieter ein Angebot gemacht (sein Vertragsentwurf). Wenn er es bisher nicht angenommen hat, könnt ihr euer Angebot zurückziehen. Dann kann kein Vertrag zustande kommen.

johnnymcmuff  10.08.2019, 23:42
Ein Vertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Ihr habt dem Vermieter ein Angebot gemacht (sein Vertragsentwurf).

Nicht sein Vertragsentwurf, sondern ein Mietvertrag! Der Mieter hat ihn unterschrieben, der Verwalter gibt ihm den Vermieter und der Vermieter unterschreibt den Mietvertrag, dann ist der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen.

Abgesehen davon gibt es auch mündliche Mietverträge bzw. man ist sich einig in den wichtigen Punkten mit der Absicht zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas zu mieten und den Mietvertrag später noch schriftlich zu verfassen.

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Geochelone  11.08.2019, 06:56
@johnnymcmuff

Wenn erst eine Partei den Vertrag unterschrieben hat, ist es erst ein Angebot. Und der Verwalter ist offensichtlich nicht zur Unterzeichnung berechtigt. Also kommt der Vertrag erst mit Unterschrift (oder mündlicher Bestätigung) des Vermieters zustande.

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johnnymcmuff  11.08.2019, 13:45
@Geochelone
Wenn erst eine Partei den Vertrag unterschrieben hat, ist es erst ein Angebot. 

Sorry, Du kennst Dich nicht im Mietrecht aus. Ich befasse mich seit vielen Jahren mit Mietrecht und bin selber Vermieter und selbst jetzt weiß ich nicht alles, aber wie die Sachlage hier ist, weiß ich.

Es kommt oft vor, dass ein Mieter unterschreibt und der Vertrag erst dann vom Vermieter unterschrieben wird.

Sobald der Vertrag vom Vermieter unterschrieben wurde, ist ein schriftlicher Vertrag zustande gekommen.

Also kommt der Vertrag erst mit Unterschrift (oder mündlicher Bestätigung) des Vermieters zustande.

Nein.

Ein Vertrag kommt z.B. mündlich schon zustande, wenn man sich in den wesentlichen Punkten einig ist!

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Geochelone  11.08.2019, 18:31
@johnnymcmuff

Ja, aber im beschriebenen Fall gibt es bis heute keine Äußerung des Vermieters. Deshalb ist noch kein Vertrag zustande gekommen.

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johnnymcmuff  11.08.2019, 19:19
@Geochelone

Willst Du nicht verstehen? Du hast echt keine Ahnung von Verträgen

Ein Mietvertrag ist auch mündlich möglich.

Der Fragesteller kennt den Vermieter, die Wohnung, weiß wie hoch die Kosten sind; also sind alle wesentlichen Dinge bekannt und besprochen, somit ist ein Vertrag zustande gekommen.

Zudem schreibt der Fragesteller in einem Kommentar:

Naja ich kann mir das jetzt nicht vorstellen weil es bei der Wohnung die wir jetzt haben auch 9 wochen gedauert hat bis der Mietvertrag gekommen ist.

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Geochelone  11.08.2019, 21:14
@johnnymcmuff

Lies die Frage noch mal ! Der Fragende hat nur mit dem Hausverwalter gesprochen, nicht dem Vermieter. Also ist kein Vertrag zustande gekommen.

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johnnymcmuff  11.08.2019, 21:30
@Geochelone
Lies die Frage noch mal ! Der Fragende hat nur mit dem Hausverwalter gesprochen, nicht dem Vermieter.

OK, weiter geht die Lernstunde für Dich.

  1. Ein Verwalter darf mit entsprechender Vollmacht sogar auch Mietverträge abgeschlossen.
  2. Zu der Wirksamkeit eines Vertrages habe ich Dir schon im anderen Kommentar genügend Infos gegeben.

Nun gut hier mal eine Quelle:

https://www.movinga.de/hub/beratung/muendlicher-mietvertrag/

Was wir aus der Frage nicht erkennen können ist, ob der Vermieter der Verwaltung eins entsprechend Vollmacht gegeben hat und oder ob der Vermieter mit den Mietern persönlich gesprochen hat.

Einig war man sich ja, denn sonst würde der Vermieter ja keinen Mietvertrag dem Interessenten schicken.

Du kannst jetzt noch weiter schreiben, dass der Vertrag noch nicht zustande gekommen ist, aber das ist falsch.

Der Vermieter hat ja den Vertrag mit der Unterschrift und er braucht nur seine Unterschrift darunter setzen; das der Mieter noch kein Exemplar des Mietvertrages hat, spielt da keine Rolle.

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Geochelone  12.08.2019, 07:02
@johnnymcmuff
  1. Wenn der Verwalter eine Vollmacht hätte, hätte er den Vertrag gleich unterschreiben können.
  2. Das es ein Gespräch zwischen Mietbewerber und Vermieter gegeben hat, ist nirgends erwähnt.
  3. Es wurde auch nirgends erwähnt, dass der Vermieter den Vertrag an den Mieter geschickt hat. Die Mieter waren beim Verwalter, dessen OK nicht reichte !
  4. Ohne positive Äußerung des Vermieters (egal ob mündl. oder schriftl.) ist kein Vertrag zustande gekommen.

Ob du es nun kapierst oder nicht, ist mir nun langsam egal. Für mich war´s das...

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johnnymcmuff  12.08.2019, 10:42
@Geochelone

Zu 1+ 2) Richtig.

Zu 3)Das hat FS geschrieben:

mit den worten die Hausverwaltung macht in den nächsten Tagen einen Termin mit dem Vermieter und sendet uns den Mietvertrag dann unterschrieben zurück. 
Ohne positive Äußerung des Vermieters (egal ob mündl. oder schriftl.) ist kein Vertrag zustande gekommen.

Wer es nicht kapiert, das sieht man, Du verwirrst mit deiner falschen Antwort den Fragesteller.

Dazu habe ich genug geschrieben wann was wie gültig ist, aber anscheinend versteht Du Mietrecht nicht.

Du solltest Dich lieber mit anderen Themen befassen.

So das war es jetzt. Jeglichen Kommentar von Dir werde ich nun nicht mehr beachten.

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Deshalb wollte ich mich mal erkundigen ob man eventuell aus dem Mietvertrag zurücktreten kann?

Nein es gibt kein gesetzlich verbrieftes Rücktrittsrecht.

Wegen einer unterschrift und rücksendefrist habe ich mich schon bei dr. Google schlau gemacht aber irgendwie kein schlüssiges Ergebnis bekommen.

Du hast nur die falschen Worte gewählt!

Rücktrittsrecht bei Mietverträgen?

Da kommt in der ersten Zeile schon die Antwort.

Vielleicht kennt sich in dem Bereich jemand von euch aus

Habe mich in den letzten Jahren hier überwiegend mit Mietrecht befasst.

Woher ich das weiß:Recherche