Kann man aus einem Mietvertrag der von Personen unterschrieben ist austreten, bevor man überhaupt eingezogen ist? Wenn ja wie?

8 Antworten

Ihr habt unterschrieben, der Vertrag ist rechtsgültig. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht. Du könntest mit dem Vermieter sprechen, ob er dich aus dem Vertrag entlässt und nur an deine Freundin vermietet. Die meisten Vermieter machen das aber nicht, weil sich einer alleine die Wohnung in der Regel nicht leisten kann. Sollte deine Freundin dann auch aus dem Vertrag rauswollen, dann habt ihr vielleicht Glück, dass er euch aus dem Vertrag rauslässt wenn er noch andere Interessenten an der Hand hat. Ansonsten gelten die normalen Kündigungsfristen und ihr müsst halt 3 Monatsmieten zahlen. Noch blöder wird es, wenn deine Freundin da nicht mitspielt. Weigert sich , da was zu kündigen, dann kommst du auch nicht aus dem Vertrag raus (denn es müssen beide Mietparteien kündigen). Dann wohnt sie schön dort, du bist aber rechtlich mit verpflichtet zu zahlen.

DendoMan94 
Fragesteller
 26.11.2021, 05:58

Oh man. Das wäre natürlich katastrophal. Jetz bekomme ich ein wenig Angst 🙄

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SlightlyAnnoyed  26.11.2021, 05:59
@DendoMan94

Wie steht denn deine Freundin zu dem Thema? Würde sie da auch alleine einziehen wollen und könnte sie das finanziell stemmen?

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SlightlyAnnoyed  26.11.2021, 07:06
@DendoMan94

Dann wäre jetzt schnellstens eine Entscheidung notwendig. Weiß sie, dass du Bedenken hast?

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Lincha1  26.11.2021, 06:01
Noch blöder wird es, wenn deine Freundin da nicht mitspielt. Weigert sich , da was zu kündigen, dann kommst du auch nicht aus dem Vertrag raus (denn es müssen beide Mietparteien kündigen). Dann wohnt sie schön dort, du bist aber rechtlich mit verpflichtet zu zahlen.

Du kannst in dem Fall deinen Teil des Mietvertrages kündigen und hast dann halt die 3 Monate Kündigungsfrist. In der Zeit ist er selbstverständlich verpflichtet seinen Teil der Miete zu leisten ob er noch da wohnt oder nicht, ist egal. Aber danach ist er zu nichts mehr verpflichtet.

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SlightlyAnnoyed  26.11.2021, 06:06
@Lincha1

Nein, das ist falsch. Beide haften gesamtschuldnerisch. Ein Vertrag kann nicht teilweise aufgekündigt werden. Es müssen beide Mieter kündigen oder der Vermieter muss einverstanden sein, das der Vertrag auf einen Mieter umgeändert wird.

https://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-eines-gemeinsamen-mietvertrages/

Rechtlich hat man zwar durchaus einen Anspruch darauf, den anderen Mieter zu zwingen, ebenfalls der Kündigung zuzustimmen aber die Durchsetzung bedarf hier meist einer kostspieligen und zeitaufwendigen Klage.

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peterobm  26.11.2021, 06:12
@Lincha1
Du kannst in dem Fall deinen Teil des Mietvertrages kündigen

nur gemeinsam kündbar, anders nicht möglich

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Lincha1  26.11.2021, 06:05

* Die Küche wirst du zahlen müssen. Es sei den du kannst Sie noch vor der Auslieferung Stonieren. Wahrscheinlich wirst du dann aber trotzdem einen Teil bezahlen müssen. Du solltets mit deiner Partnerin sprechen, das du dich trennen möchtest. Das ist ziemlich unfair gegenüber ihr. Sie muss ja auch schauen, ob Sie sich die Wohnung alleine Leisten kann, oder soll sie bald auf der Straße sitzen?

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Hat jemand eine Idee und kann mir helfen?

Dir? Und was ist mit der Freundin und den Kindern? Sie wird sich die große Wohnung sicher nicht leisten können!

Vor 8 Wo muss es ja noch die große Liebe gewesen sein, wenn man die alte Wohnung kündigt und ´ne größere mietet. - Kriegst kalte Füäße?

DendoMan94 
Fragesteller
 26.11.2021, 06:11

Darüber habe ich mir auch Gedanken gemacht.

Ja ich liebe sie immer noch sehr.

Nur sie meinte sie würde ein schluss strich ziehen weil sie mich nicht mehr liebt.

Sie meint wir würden alles gerecht verteilen.

Aber wie soll das gehen. In 2 Wochen kommt die Küche. Ein dickes Sofa ist auch in Anmarsch.

Ich meine wenn sie drinne bleiben würde müsste ich ihr die Küche auch noch finanzieren während sie dort wohnt weil sie auf meinem Namen läuft. Vom Kaufvertrag kann ich sicher auch nicht zurück treten 😅

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Habt ihr für die neue Wohnung den Vertrag und unterschrieben? Ich geh mal davon aus.

Nein, du hättest ganz am anfang vom Vertrag zurückzutreten könnnen. Du hast ganz normal, die Kündigungszeiten wie sie in deinem Vertrag drinnen stehen. Der Mietvertrag ist ja auch eine Sicherheit für euch und dem Vermieter. Der muss sich dann ja auch neue Mieter suchen und jede unbewohnte Wohnung kostet dem Vermieter Geld.

DendoMan94 
Fragesteller
 26.11.2021, 05:52

Ja.

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Aus den Mietvertrag kommst du grundsätzlich nur noch heraus, wenn deine "Freundin" und der Vermieter dem zustimmen. Dann müsste der Mietvertrag noch einmal angepasst werden, sodass sie alleinige Mieterin der Wohnung wird. Das wäre auch jetzt möglich, noch bevor ihr eingezogen seit.

Was die Küche angeht, müsstest du abklären, ob du den Lieferort noch ändern kannst. Anrufen und nachfragen hilft! Falls ihr beide sie zusammen bezahlt habt, heißt es auch hier ins Gespräch gehen und schauen, ob sie dir nicht deinen Küchenanteil quasi abkauft.