Jobcenter Mietvertrag?
Hallo
das Jobcenter hat mir die Kosten einer Wohnung zugesichert. Jetzt wollen sie den von beiden Parteien unterschriebenen Mietvertrag. Reicht da eine Kopie ? Kann da grad keinen erreichen.
1 Antwort
Da für die Übernahme der Kosten für die Unterkunft grundsätzlich kein Mietvertrag gesetzlich vorgeschrieben ist, reicht als Nachweis, daß tatsächlich ein Mietverhältnis vorliegt, auch eine Kopie.