Jobcenter - Wohnung steht uns zu jedoch ein Problem, Hilfe?
Wir haben eine Wohnung die uns zusteht und auch an der wir Interessiert sind, jedoch hat uns die Vermieterin eine Mietbescheinigung mitgegeben die das Jobcenter ausfüllen muss.
Doch das Jobcenter hat dies nicht gemacht .. stattdessen hat sie uns ein Brief mitgegeben wo drinne steht mit allem drum und dran :
"Ihrem Antrag wird entsprochen. Die leistungsrechtliche Notwendigkeit eines Wohnungswechsel wird anerkannt."
Damit waren wir wieder bei der Vermieterin und sie sagte uns das reicht ihr nicht aus und sie möchte das (siehe Bild) ausgefüllt haben jedoch tut das der Jobcenter nicht, wenn wir keinen Mietvertrag haben.
Könnte uns jemand weiterhelfen was man da machen könnte ? Vielleicht haben wir es falsch verstanden, die Vermieterin oder das Jobcenter..

6 Antworten
genau das sollte der Vermieterin ausreichen, damit wird nämlich die Miete direkt überwiesen. Ihr könnt das Geld gar nicht ausgeben weil ihr es nicht bekommt.
IHR müsst den Zettel ausfüllen und beim JB abgeben -
wo wir wahrscheinlich wieder bei dem Gelben Schein sind - danach entscheidet das Amt; meine damit keine AU
das hätte die vermieterin gerne ausgefüllt, aber das steht ihr nicht zu. zudem sie wissen müsste, das genau dies jederzeit seitens des he aufgekündigt werden knan.
das jc kann die zahlung an den vermieter verweigern und drauf bestehen das direkt an den he zu überweisen. immerhin sind sie nicht veprflichtet jeden monat so einen unsinn zu fabrizieren. der vermieterin hat zu genügen, dass das jc die höhe der miete anerkannt hat und ein kautionsdarlehen bewilligen wird. das wird der he dann an die vermieterin weiter überweisen.
Dieses Schreiben besagt lediglich, dass Eure Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird. Sollte der Vermieterin eigentlich als Sicherheit genügen.
ICH würde mal in eine Beratungsstelle für ALG-Empfänger gehen. Denn ich würde das nicht machen wollen.
laß euch von der vermieterin einen ausgefüllten aber noch nich t unterschriebenen mietvertrag geben und geht damit zum jobcenter
vermutlich geht es der vermieterin um die--- abtritteserklärung --, wodurch siche r gestellt wird, dass die miete vom jobcenter direkt an sie gezahlt wird und nicht den umweg übe r euer privates konto nimmt.
das steht ihr aber nicht zu und ist jederzeit zurücknehmbar und was hat die vermieterin damit gekonnt, außer das sie ein oder zweimal ihren willen bekommt und dann das geld direkt vom he aufs konto des vermieters geht?
aber wenn die ehemalige vermieterin damit doch beruhigt ist -der zweck heiligt oftmals eben doch die mittel :-)
Ihr habt keinen Mietvertrag? Den werdet Ihr aber allein schon für den Jobcenter brauchen! Also bittet die Vermieterin um einen Vetrag!
Das erinnert an den Hauptmann von Köpenick, ohne Arbeitsplatz keine Wohnung und ohne Wohnung kein Arbeitsplatz.
Mit der Vermieterin werdet ihr es alleine nicht klären können. Mein Tipp wäre ein Besuch / Anruf bei der Clearingstelle eures Jobcenters. Dort wird auch über den Tellerrand geschaut und die Kompetenzen sind höher.
Viel Erfolg!
problem ist, dass diese beratungsstellen auch nicht helfen können, da es dem vermieter frei steht an alg2-hes zu vermieten. wenn der zettel nicht kommt, gibt es keinen mietvertrag.