Macht das Jobcenter Ausnahmen bei der Wohnung?

6 Antworten

Man darf als Single nur 501€ warmmiete kriegen in Hamburg

Das ist falsch! Das ist die Brutto-Kaltmiete, heißt ohne Heizkosten.
Warmmiete wäre mit Heizkosten.

Heizkosten in HH sind glaub ich ca. 60 -80 € maximal.

jedoch hab ich von anderen gehört das die in einer 2 Zimmer Wohnung leben die 650-700€ kostet

Das wäre eher unwahrscheinlich wenn alleine. Man kann aber davon ausgehen dass diese bereits aufgefordert werden sich eine günstigere Wohnung zu suchen, da diese DEUTLICH die zulässige Maximalmiete übersteigen.

 Machen die Ausnahmen oder bleibt es fest 501€

Es sind Richtwerte, nach denen man sich richten soll.
Das heißt man darf auch eine 55 qm Wohnung oder gar 60 qm bewohnen. Hier schaut das JC weniger drauf, natürlich sollte es keine 100 qm sein oder 4 Zimmer.
Wobei eig. auch nichts gegen zb. 50 qm mit 4 Zimmern sprechen würde.

Mehr schaut das JC auf die Miete, jedoch ist auch das ein Richtwert und kein "bis hier hin und keinen Cent mehr". Gerade zu Corona-Zeiten und weil es als ALG II-Bezieher immer schwer wird eine Wohnung zu finden, selbst schon für Normalverdiener, werden Ausnahmen gemacht.

Wenn du dich an maximal bis zu 10% über den Satz richtest (ca. 550 € Brutto-Kalt) mit Heizkosten vll. maximal 600 €, dann kann diese Wohnung noch übernommen werden. Jedoch muss auch Begründet werden WARUM.

Persönlich würde ich wie folgt die Suchkriterien einstellen:

  • ab 40 qm
  • bis 550 €
  • ab 2 Zimmer

Damit findet man zwar einige Wohnungen, aber damit fährt man ganz gut.

Juristexperte  02.05.2021, 03:56

Nach § 67 SGB 2 kann er seit 14 Monaten - und auch gerade aktuell - problemlos unangemessen teuren Wohnraum beziehen. https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37363.htm

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Comp4ny  02.05.2021, 21:54
@Juristexperte

Das bringt ihm aber nichts, wenn er, wenn die Regeln wieder aufgehoben sind, er sich dennoch einer Wohnung bemühen muss, die Kosten mit einer neuen zu senken.

Deswegen sollte man hier schon schauen dass man im Rahmen bleibt oder zb in soweit, dass man sie ggf. selber Tragen kann.

Und ja ich kenne die 6-Monate Regel & ja ich weiß auch dass über diese hinaus das JC weiterbezahlen muss wenn man Nachweise erbringt, sich um eine günstigere Wohnung zu kümmern.

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Aufgrund von § 67 SGB 2 bekommst du derzeit ohne Probleme eine teure Wohnung für mindestens 12 Monate bezahlt. 6 Monate wegen § 67 SGB 2 . Und weitere 6 Monate wegen § 22 SGB 2 . Im § 67 SGB 2 wird sich ausdrücklich deswegen auf § 22 SGB 2 berufen.

https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37363.htm

Das dann, wenn du zum ersten Mal Alg 2 beziehst. Bzw. es nach einer Pause wieder neu beantragst. Oder bisher bereits unangemessen hohen Wohnraum übernommen bekommen hast.

Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen, etwa Nachweis, dass es so günstige Wohnungen nicht in Hamburg gibt.

Comp4ny  01.05.2021, 13:09

Der Wohnungsmarkt in HH ist ... sehr sehr schwierig leider.
Man kann froh sein hier überhaupt was zu bekommen. Zu viele Bewerber, zu wenig Wohnungen trotz vieler Neubauten oder Bauten in Bau, aber jedoch zu überhöhten Mietpreisen.

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Erkundige Dich beim für Dich zuständigen Jobcenter nach der maximal für 1 Person zulässigen Bruttokaltmiete.

Die Wohnung darf in bestimmten Fällen auch teurer sein.

Wenn man bereits in einer zu teuren Wohnung lebt, wird bis zu einem gewissen Zeitraum die Wohnung so bezahlt. Man muss nachweisen, dass man auf der Suche nach einer angemessenen Wohnung ist! Aktuell durch Corona wurde das auch wieder vereinfacht. Aber, wenn du bereits in einer angemessenen Wohnung lebst, kannst du nicht einfach in eine Wohnung ziehen, die zu teuer ist! Dazu brauchst du schon verdammt gute Gründe.. Ansonsten, kann man die "Mehrkosten" selbst tragen.