Welche Gründe müssen für einen Umzug beim Jobcenter vorliegen?

6 Antworten

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Gründe (die du zu belegen hast):

  • ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (+ unzumutbare Pendelzeiten)
  • Senkung der Mietkosten bei Aufforderung durchs Amt
  • Überwindung, Vermeidung oder Reduzierung von Hilfebedürftigkeit
  • wenn aufgrund der künftigen, erheblich geringeren Miete keine oder eine geringere Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, ohne dass die eingesetzten Mittel unverhältnismäßig sind
  • bei Trennung der Ehe- oder Lebenspartner einer Bedarfsgemeinschaft, wenn einer der Partner neuen Wohnraum benötigt
  • Vermeidung drohender Wohnungslosigkeit
  • gesundheitliche Gefährdung,
  • unzumutbar beengter Wohnverhältnisse Bei U-25-Jährigen:
  • Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl
  • Eltern oder ein Elternteil verweisen aus der Wohnung
  • Jugendamt hält den Verbleib im elterlichen Haushalt aus pädagogischen Gründen für unzumutbar
  • seit Längerem gestörte Eltern-Kind-Beziehung
  • Schwangerschaft einer U25-Jährigen
  • U25-Jährige/r mit eigenem Kind im elterlichen Haushalt
  • U25-Jährige/r mit Partner im elterlichen Haushalt
  • zzgl. Gründe nach §§ 30, 33 ff. SGB VIII

Du hast einen Mietvertrag, und dein Vermieter ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, dir eine bewohnbare Wohnung zum vertraglich vereinbarten Preis zur Verfügung zu stellen.

Darauf kann auch das Jobcenter bestehen - warum soll es mehr bezahlen, nur weil der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt?

Diese sehen so aus:

Schaden weg machen, Wasser auch weg, Schimmel weg.

Bis dahin kann dem Wasser(geplagten)mann ein bewohnbarer Ersatz zustehen, notfalls gar ein Hotel um die Ecke - auf Kosten des Vermieters, nicht des Jobcenters.

Gibt es weitere Gründe für eine neue Wohnung (Depressionen im Kellerloch usw.), steht es dem Jobcenter zu, eine Zusage für eine teurere Wohnung zu erteilen nach § 22 SGB II Absatz 4 (und 6): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Und nutzt das Jobcentert diese Möglichkeit nicht, dann steht es dem Wassermann zu, die üblichen Rechtsmittel dagegen einzulegen, also Widerspruch beim Jobcenter und danach Klage beim Sozialgericht - im Eilfall auch jederzeit ein Antrag auf eine Einstweilige Anordnung; derzeit aber eher höchstens gegen den Vermieter!

Gruß aus Berlin, Gerd

wasser2012 
Fragesteller
 04.09.2012, 11:20

Der wiederspruch funktioniert aber nur wenn das Jobcenter sich überhaupt einmal schriftlich Stellung beziehen würde!!!!!!!!!!! Nach 8 Anträgen innerhalb von 4 Wochen habe ich weder eine schriftliche Absage oder Zusage erhalten mit der ich Wiederspruch einlegen könnte.................

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GerdausBerlin  06.09.2012, 00:10
@wasser2012

Ein Antrag auf eine Leistung (hier: eine Zusicherung einer Kostenübernahme) muss binnen sechs Monaten beschieden sein, sonst kann man (mit Aussicht auf Erfolg) eine Untätigkeitsklage einreichen, hier beim Sozialgericht.

Ist der Bescheid dann da, kann man binnen eines Monats Widerspruch dagegen einlegen. Dieser muss binnen drei Monaten beschieden werden, sonst siehe oben ...

Falls ein eiliger Antragsgrund vorliegt (und das Gericht dies auch so sieht), kann man eine Einstweilige Anordnung erhalten, etwa des Inhalts, dass ein Amt etwas leisten muss, sofort.

Falls nicht, dann nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

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Ich weiß zumindest, dass die Ämter Umzüge wegen Schimmelbefall definitiv nicht zahlen, da der Verursacher meist nicht feststeht. Ist es der Mieter zahlen sie sowieso nicht; ist es der Vermieter, so muss der die Wohnung fachgerecht sanieren. Also - wozu sollte dann das Amt einen Umzug bezahlen?

wasser2012 
Fragesteller
 04.09.2012, 11:25

wenn die das nicht zahlen sollten werde ich weitere arzt-atteste vorlegen die alle eine verschlechterung meines gesundheitszustandes beschreiben (asthma + schimmel = nix gut) wenn ich weiter in der schimmelwohnung wohnen muss, das geht dann ja schon fast als wissentliche gesundheitsgefährdung/körperverletzung durch

ach ja und mein vermieter/eigentümer kümmerte sich ja nur sehr, sehr halbherzig um die Instandsetzung (mit Badezimmer-heizlüfter) und übt auch noch psychischen massiven druck auf mich aus und betiltet mich als ,,etwas'' ..........

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pharao1961  04.09.2012, 11:33
@wasser2012

Das Amt wird das Problem als Streitereien zwischen Mieter und Vermieter abtun und werden ggf. einen Rechtsstreit vorschlagen, den der Mieter dann natürlich eröffnen muss mit evt. Prozesskostenhilfe.

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wasser2012 
Fragesteller
 05.09.2012, 12:01
@pharao1961

der schimmel sitzt in der baussubstanz (wände teilweise schwarz bzw. weiß mit einem film überzogen beissender muffiger geruch/ estrich boden ist schwarz/ etc) das haus ist knapp über 100 jahre alt

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pharao1961  05.09.2012, 12:17
@wasser2012

Ja, hört sich durchaus sehr übel an, ist gesundheitsgefährdend, aber ich glaube trotzdem nicht, dass sich das Amt da einmischt.

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Theoretisch darfst du umziehen wie du willst. Sie können sich dann aber gegebenenfalls weigern die Mehrkosten zu zahlen. Mit einem fachlichen Gutachten kämest du vielleicht weiter, aber das kostet eben. Sprich doch mal mit deinem Fallmanager was sich machen lässt.

wasser2012 
Fragesteller
 30.08.2012, 14:07

Mein Sachbearbeiter lächelt nett und zuckt mit den achseln (und denkt sich ist doch nich mein problem)

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Für eine teurere Wohnung gibt es keine Gründe. Also allerhöchstens eine Familienvergrößerung. Aber wenn du bis dahin mit den Quadratmetern ausgekommen bist, gehen sie davon aus, dass dus auch weiterhin kannst. Dem generellen Auszug haben sie ja zugestimmt- wegen der Mietmängel.

wasser2012 
Fragesteller
 30.08.2012, 14:06

achso und wie ist das mit der verschlechterung des asthmas mit dem schimmel in der wohnung ist dann mein pech oder was dann treibt mich ja das jobcenter quasi in eine wissentliche gesundheitsgefährdende Wohnung

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guinan  30.08.2012, 14:07
@wasser2012

Wieso sollte denn die neue Wohnung auch wieder voller Schimmel sein?

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wasser2012 
Fragesteller
 30.08.2012, 14:10
@guinan

weil ich dann in der alten bleiben muss... in berlin findet man nichts für 272€warm zumindest nichts mehr mit mind 33qm darf ja nur umziehen wenn die neue soviel kostet wie die alte... das ist ja mein problem

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guinan  30.08.2012, 14:12
@wasser2012

Das interessiert die aber im Allgemeinen nicht. Die schauen nur in ihre Tabellen.

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VirtualSelf  30.08.2012, 14:48

Für eine teurere Wohnung gibt es keine Gründe.

Jeder Grund, der einen Umzug begründet - und davon gibt es viele - begründet auch das Recht auf eine Wohnung nach den maximalen Angemessenheitskriterien; selbst wenn die neue Miete über der alten liegt, muss das Amt zahlen, sofern die neue Wohnung angemessen ist und ein Umzugsgrund vorliegt.

Dem generellen Auszug haben sie ja zugestimmt- wegen der Mietmängel.

Haben sie nicht; sie haben nur die aktuelle Rechtslage beschrieben.

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