Wohnungsangebot, keine Antwort vom Jobcenter!?
Wegen meinem Studienplatz, habe ich vor 2 Monaten eine Wohnung in einer anderen Stadt gesucht, ich habe privat eine passende Wohnung gefunden (355,- Warmmiete). ich habe die Mietbescheinigung direkt beim zuständigen Jobcenter abgegeben, danach auch die ausgefüllten Papiere, es ist bereits mehr als 1 Monat nach der Einreichung vergangen und ich habe immer noch keine Antwort bekommen, ob die Wohnung genehmigt wird. Am Donnerstag war ich dort persönlich, es wurde mir gesagt, dass die Mitarbeiterin, die sich um den Fall kümmern sollte krank ist und ich Sie am Montag (heute) anrufen soll, erst nach 13:30 Uhr, da sie vormittags auf einer Schulung sei, ich habe dort oft angerufen doch die telefonischen Zeiten sind nur bis 12:30!? Es geht auch keiner bei den anderen Mitarbeiter ran. Ich habe zuvor dem Vermieter versichert heute eine Antwort zu geben, er möchte nicht mehr warten. Kann ich in diesem Fall den Mietvertrag ohne die Genehmigung unterschreiben?
Vielen Dank für Eure Hilfe
4 Antworten
Mit deinem Studentenstatus hast du zumindest bei einem Vollzeitstudium überhaupt keinen Anspruch auf die Leistungen des Jobcenters. Von daher sollte man wohl erstmal diesen Punkt genauer beleuchten.
Als SCHÜLERIN - ja
aber als STUDENTIN bekommst du bestenfalls bafög... aber mit Sicherheit kein alg II
Anscheinend hast du ein Fernstudium, sonst würdest du vom JC keine Leistungen beziehen. Sondern, wenn überhaupt von anderen Stellen. Ein fern Studium zählt bei denen nicht weswegen du dich an deren Regeln halten solltest.
Ab hier würde ich gerne Zitieren:
"Gemäß den Regelungen in § 22 SGB II müssen sowohl die Kosten als auch die Größe einer Wohnung angemessen sein. So ist darf bei Hartz 4 eine Wohnung für eine Person etwa 45 qm groß sein. Fünfzehn Quadratmeter werden dann für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet"
https://www.hartz4.de/wohnung/
Zitat ende:
Wenn das bei dir erfüllt ist oder sogar darunter ligt, kannst du ohne schlechtem Gewissen oder Existenzangst den Mietvertrag unterschreiben.
Du kannst nicht einfach so unterschreiben.
Bitte Deinen Vermieter noch um 1 Tag Geduld. Und geh morgen noch mal persönlich ins Jobcenter.
Telefonisch macht man gar nichts.
Wie kommst du auf das schmale Brett das das JC dir due Wohnung bezahlt, wenn du studieren gehst???
Ich bekomme seit 2 Jahren als Schülerin Leistungen vom Jobcenter. Es geht nur um ein wechsel in eine andere Stadt.