Wurde mein Umzug vom Jobcenter genehmigt? Hilfe!?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein wurde er nicht und das steht auch so in deinem Bescheid !

Da steht doch das der Auszug unter deinen genannten Gründen nicht erforderlich ist.

Wenn der Auszug bewilligt worden wäre, dann würde auch eine Beihilfe für den Umzug, zinsloses Darlehen für die Kaution usw.nicht abgelehnt, so wie es aber in deinem Bescheid ganz unten steht.

Da dir aber ein Umzug nicht verwert werden kann, darfst du natürlich auch umziehen, musst dann halt nur mit den Einschränkungen bzw.Nachteilen umgehen können.

Deine genannte Brutto Kaltmiete von 330 € ist zwar laut Bescheid für dich alleine nach dem SGB - ll angemessen, dass bedeutet aber noch lange nicht das diese Kosten dann mit deinen Neben / Betriebs - und Heizkosten auch in voller Höhe übernommen werden.

Denn wenn du unten einmal den ersten Satz liest, dann steht da nicht das dir zugesichert wird das die neuen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete übernommen werden, sondern nur, dass dir zugesichert wird, das diese Kosten nach den SGB - ll Vorschriften berücksichtigt werden.

Wenn ich nach den SGB - ll Vorschriften gehe, dann würde das Jobcenter, wenn dann kein neues für dich zuständig wäre, dir max.nur deine alten vorherig bewilligten KDU - weiter zahlen, wenn die neue KDU - dann höher als die alte KDU - ausfällt und man ohne Bewilligung vom Jobcenter umzieht.

Sollte deine bisherig bewilligte KDU - also geringer sein als die neue und du nach deinem nicht bewilligtem Umzug im Zuständigkeitsbereich deines alten Jobcenters bleiben, dann solltest du meiner Ansicht nach max.deine alte bisherig bewilligte KDU - weiter bekommen, auch wenn die neue höhere KDU - nach dem SGB - ll als angemessen gilt.

Aber nicht nur das, sondern auch eine evtl.später zu zahlende BK - Abrechnung würde das Jobcenter meines Wissens nach dann nicht mehr übernehmen, müsstest du dann auch selber zahlen.

Solltest du dann aber ein BK - Guthaben erhalten, dann könntest du für den Abrechnungszeitraum für den du selber zugezahlt hast von diesem Guthaben deine eigene Zuzahlung erst einmal abziehen.

Chriissttiiaann 
Fragesteller
 05.09.2020, 20:04

Viele Dank für deine verständlich erklärte Antwort. Nur um es nochmal kurz zusammenzufassen... Meine derzeitige Brutto-Kalt-Miete beträgt 355€ die neue 330€. Also abgesehen von den Heizkosten (Sollten die zumbeispiel ca. gleich ausfallen) wird mir aber die neue Brutto-Kalt-Miete laut Schriftstück übernommen? Und ich darf, soweit ich Umzugskosten und Kaution nicht benötige, den Mietvertrag unterschreiben und umziehen? Und das Jobcenter wird mir die neue Miete bezahlen?

Danke im Vorraus

LG

0
isomatte  06.09.2020, 05:03
@Chriissttiiaann

Deine neue Brutto Kaltmiete liegt dann ja unter deiner jetzigen, also muss diese auch vollständig übernommen werden, auch wenn du ohne Bewilligung vom Jobcenter umziehst.

Die Neben / Betriebs und Heizkosten müssen dann auch min.in deiner jetzigen Höhe übernommen werden, sollten die neuen höher als deine derzeit bewilligten sein.

Umziehen dürftest du auch, wenn du für Umzug und Kaution Geld benötigen würdest, nur bekommen würdest du halt vom Jobcenter nichts, weil der Umzug nach Ansicht des Jobcenters nicht notwendig ist.

Normalerweise müsste das Jobcenter nach deiner jetzigen bewilligten KDU - gehen und nicht nur nach der Brutto Kaltmiete, bedeutet, da deine Brutto Kaltmiete dann um 25 € günstiger als deine jetzige ist, dürften die Kosten für Neben / Betriebs - und Heizkosten normalerweise um diesen Betrag höher ausfallen.

Viel Glück und Bitteschön

1
Chriissttiiaann 
Fragesteller
 07.09.2020, 11:32
@isomatte

Hey, war alles korrekt so wie du es beschrieben hast :) vielen Dank Isomatte.

LG

0
isomatte  07.09.2020, 07:46

Danke dir für deinen Stern !

0

Im ersten absatz ist das gesetz falsch zitiert. Von einer notwendigkeit steht im $22 SGB II absatz 4 überhaupt nichts.

Die angemessenheit der mietkosten ist ausreichen.

Da der Mirarbeiter dir zugesichert hat das die Kosten der wohnung angemessen sind MUSS er dir die erlaubnss zum umzug erteilen. Nach wie erwähnt $22 SGB II

Kurz: Ja du kannst umziehen und das amt zahlt dir die Miete.

Wie andere schon sagten: Darlehen für Kaution und umzugskosten gibt es keine vom amt.

Das besagt, dass du umziehen kannst, und deine zukünftige Miete auch bezahlt wird.

NICHT zuschussfähig sind die Unzugskosten und z. B. Maklerkosten, Da deine Gründe aus der jetzigen Wohnung auszuziehen nicht nachvollziehbar sind.

Wenn du den Umzug selbst organisieren und finanzieren kannst, ist der Umzug genehmigt.

schleudermaxe  04.09.2020, 16:51

Da steht aber etwas anderes, ein Auszug aus der Wohnung ist nicht erforderlich, (nicht begründet, und wird somit abgelehnt).

0
DerHans  04.09.2020, 17:41
@schleudermaxe

Der Umzug ist nicht erforderlich. Daher werden auch keine Kosten übernommen. Aber da die neue Wohnung sich im Rahmen des Regelsatzes ist, kann ihm den Umzug niemand verbieten.

Im letzten Satz wird ihm die Übernahme der neuen Miete doch explizit zugesichert.

0
schleudermaxe  04.09.2020, 18:14
@DerHans

Es gibt noch nicht einmal einen MV, bei uns gibt es ohne auch keine Genehmigung auf Übernahme. Wünschen wir also, dass es passt!

0

Hallo liebe Community, um die Frage abzuschließen, möchte ich euch mitteilen, wie das Ergebnis ausgefallen ist.

Mir wurde die Wohnung genehmigt und die Miete wird bezahlt, somit kann ich problemlos umziehen.

Lediglich die Kaution, Umzugskosten etc wurden, wie im Brief erwähnt, nicht übernommen.

Die von mir, als hilfreichste makierte Antwort, entspricht der Wahrheit und ist korrekt. Lieben Dank an "Isomatte".

LG

Dieser Brief sagt aus das du umziehen darfst und die monatliche Miete übernommen wird.

der Umzug und eine Kaution wird nicht gezahlt. Das musst du dann selbst zahlen.