Jobcenter lehnt Kaution Antrag ab. Obdachlosigkeit droht, ist das rechtens?

5 Antworten

Mit 21 sind erstmal die Eltern unterhaltspflichtig. Wird dann deine Wohnung duech dein Verschulden (Miete nicht gezahlt) gekündigt, muss das JC nichts bewilligen. Im Gegenteil, die können sogar das Geld was du behalten hast (die Miete) zurück fordern. Dann muss ein Mietangebot VOR Verrragsunterzeichnung eingereicht werden. Nachträglich wird nichts bewilligt an Kaution usw.

Tipp wäre, wende dich ans Jugendamt. Bis 25 sind die zuständig für dich, um dich zu unterstützen, wenn du bei den Eltern nicht leben kannst.

Bewilligung der Kaution geht eigentlich immer n u r v o r Abschluss eines Mietvertrages.

Aber bei so viel Durcheinander solltest Du vielleicht mal persönlich beim Jobcenter vorsprechen und denen vor Augen führen, dass erneute Kündigung der Wohnung droht.

Mit etwas gutem Willen sollte da etwas gehen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Stell die Anträge für die Gelder, die Du brauchst, schriftlich. Und dann abwarten.

Zu " Bei meinem ersten Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelegt mit der Begründung sie seien keine Obdachlosen auffangstation. ":

wie lange ist das her? Eventuell kannst Du einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellen. Der wirkt eine Weile zurück. Ich kann im Moment jedoch nicht genau sagen, wie lange.

Faustregel für die Kommunikation mit dem Jobcenter: nicht anrufen (außer vielleicht bei belanglosen Dingen), sondern schriftlich kommunizieren! Das ist rechtssicherer.

Das eine Kaution benötigt wird, muss selbstverständlich vor (!) Mietvertragsunterzeivhnung mitgeteilt und beantragt werden ...

ich kann Dir nur empfehlen persönlich vorzusprechen ...und auf die erneute drohende Wohnungslosigkeit hinzuweisen