Hartz IV zweites Girokonto eröffnet und direkt gekündigt, bekomme ich Ärger?
Hallo, ich habe ein Problem und zwar lebe zurzeit von Arbeitslosengeld II und habe ein Antrag bei der Sparkasse gestellt um eine zweite Girokonto zu haben, aber habe es nicht unterschrieben und direkt gekündigt. Habe das dem Jobcenter auch geschrieben direkt, eine frage nur.
Bekomme ich Ärger dass ich eine Antrag gestellt habe, aber das nicht unterschrieben habe und die Girokonto gar nicht benutzt habe? Weil ich ja sehr große Panik habe, das ich wegen Sozialbetrug verurteilt würde oder sonstiges :(
5 Antworten
Wenn Du den Antrag nicht unterschrieben hast, kannst Du auch nichts kündigen, da kein Vertragsverhältnis zustande gekommen sein dürfte.
Du kannst die "Kontoeröffnung" ja vorsichtshalber dem Jobcenter melden.
Wenn Du die "Kontoeröffnung" zeitnah papierschriftlich meldest, sollte nichts passieren. Garantieren kann Dir das jedoch niemand.
Ich halte die Meldung an das Jobcenter auch nur deshalb für erforderlich, falls das Girokonto kurzzeitig in den Systemen der Geldinstitute existiert haben sollte bzw. falls es der Schufa gemeldet wurde.
Ansonsten müßtest Du, wenn Du tatsächlich keine Unterschrift geleistet hast, m.M.n. nichts melden.
Also bei der Schufa steht das, deswegen habe ich es auch den Jobcenter direkt gemeldet.
Aber so habe ich die Girokarte bekommen, aber wie gesagt gar nichts unterschrieben.
Naja, der Vertag ist doch aber zustande gekommen? Lass dir mal vom Geldinstitut den unterschriebenen Vertrag zeigen und, wenn sie das nicht können, dann forderst du sie zur Rückabwicklung der Angelegenheit in eig. Zuständigkeit mit Fristsetzung auf.
Ist nicht Zustande gekommen, weil ich das gar nicht unterschrieben habe.
Ich weiß nicht, was für ein Kuddelmuddel da gelaufen ist. Wenn Du die Kontoeröffnung dem Jobcenter gemeldet hast, hast Du aus meiner Sicht richtig gehandelt.
Den Rest mußt Du mit dem zuständigen Geldisntitut bzw. ggf. mit Hilfe der Verbraucherzentrale klären.
Die sehen das anders und liegen damit falsch. Das musst DU dem JC nachweisen.
Also muss ich das Original nachweisen, oder kann ich auch die Kopie verschicken?
Du solltest zu Klärungszwecken persönlich bei dem Geldisntitut vorsprechen und kannst ja alle Unterlagen dazu mitnehmen. Wenn alles geklärt ist, ggf. noch mal das Jobcenter kontaktieren.
Außerdem darfst Du unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.
Ich habe gerade dem Geldinstitut angerufen, und die meinten das es die Girokonto nicht mehr gibt.
Die telefonisch erteilte Auskunft hat rechtlich keine Bedeutung. Deshalb riet ich Dir ja mit Grund dazu, persönlich vorzusprechen.
Du kannst das betroffene Geldisnitut auch papierschriftlich anschreiben, schildern, um was es geht und um Klärung ersuchen.
Zudem kannst Du bei der Schufa eine Selbstauskunft beantragen und schauen, ob das Konto da noch drin steht.
Alternativ dazu kannst Du einen € auf das Konto überweisen und schauen, ob die Überweisung gutgeschrieben wird oder zurückkommt.
Außerdam kannst Du versuchen, mit der Girocard Kontoauszüge zu drucken und solltest dann sehen, ob das Konto noch existiert.
Viele Wege führen nach Rom, und ich bin nun raus - Ciao
Nein, damit kann die Sparkasse schon leben, auch wenn unnötige Arbeit natürlich immer etwas ärgerlich ist.
Hallo,
du kannst so viele Konten und Sparbücher eröffnen wie du willst, mir ist nicht bekannt das dies reglementiert ist, nur musst du alles bei der nächsten WBA oder mit einer Veränderungsmitteilung angeben... da hier aber kein Konto/Vertrag zu Stande gekommen ist, musst du auch nichts angeben...
meine Meinung
Mit freundlichen Grüßen
Es interessiert das JC nicht. Wichtig für sie ist, dass du ehrlich bist, was dein Vermögen und die Einnahmen betrifft.
Wenn du hier lügst, ist es Sozialbetrug und wird korrekterweise bestraft.
Du kannst also so viele Konten eröffnen und schließen wie du willst. Du mußt es nur u. U. dem JC gegenüber beweisen.
Also wie gesagt ich habe erst den Antrag gestellt, aber nichts unterschrieben und den Jobcenter direkt Bescheid gegeben.
Du hast das zweite Konto nicht eröffnet.
Meldung an das Jobcenter war also überflüssig.
Die werden jetzt ein Auge auf Dich haben, weil angenommen wird, dass diese zweite Konto für Gelder genutzt werden sollte, die dem Jobcenter verheimlicht werden sollten.
Und in der Schufa steht das auch, die würden das eh rausbekommen...
Ja, ich habe ja Panik bekommen, weil ich nicht wegen Sozialbetrug verurteilt worden will usw...
Bekomme ich auch keine Strafe oder sonstiges?