Wer zahlt das Darlehen für Mietkaution nach Scheidung?
Hey ,
mal zusammen gefasst:
2009 beim Jobcenter ein Kaution Darlehen für die gemeinsame whg. bewilligt bekommen .
2016 aufgrund von Scheidung ausgezogen und nicht mehr im Mietsvertrag.
2020 verlangt das Jobcenter die Rückzahlung von mir .
Frage: wenn meine ex Frau weiter in der Wohnung lebt und somit das damalige Darlehen alleine weiter beansprucht bin ich dann jetzt verpflichtet es zurück zu zahlen ?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
2 Antworten
Da kann etwas nicht stimmen.
Wenn der alte MV von Euch gekündigt wurde und es einen neuen gibt mit Deiner ehem. Frau, muss der Vermieter ja die Mietsicherheit abrechnen und Dir erstatten.
Ich hoffe, dass Ding ist noch nicht verjährt!
Aber Deine EX-Frau hat doch damit gar nichts am Hut. Du hast bezahlt, Ihr habt gekündigt, also muss der Vermieter mit Dir auch abrechnen.
Setze ihn auf den Topf, die Adresse wird ja rauszubekommen sein.
Jein bezahlt hat damalig das Jobcenter und die Wohnung wird nach wie vor von meiner ex Frau bewohnt nur ich bin aus dem Mietvertrag ausgeschieden nach der Scheidung ich war nur der Antrags Steller im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft für das Darlehen der Kaution....laut bescheid aus dem Jahr 2009 muss das Darlehen zurückgezahlt werden wenn A. das Mietverhältnis beendet wird oder B.kein Anspruch mehr auf Sozialleistung besteht ...beides ist zumindest bei mir seit Jahren schon in Kraft getreten bei ihr nicht ....sie wohnt noch dort und bezieht meines Wissens nach weiter Sozialhilfe da ich dummer weisse aber der Antragsteller war bezieht sich das Jobcenter jetzt wohl auf mich was ich wie schon erwähnt als sehr unfair betrachte
Also hat das Familiengericht Deiner ehem. Frau die Wohnung zugeschlagen oder der Vermieter hat Dich aus dem Vertrag entlassen.
Somit bleibt es dabei, er muss Dir gegenüber abrechnen.
Der Vermieter hat mich aus dem Vertrag entlassen . Ok gut zu wissen werde mal beim Vermieter nachfragen wie es rechtlich dann mit der Mietkaution aussieht Danke dir !
Falls es zu Gericht geht gegen Dich, bestelle den Vermieter zum Streithelfer. Gibt es ein Urteil, gilt das auch gegen ihn.
Viel Glück.
ja, bist du
ihr haftet dafür gesamtschuldnerisch und sie holen es sich einfach von dir
du kannst es dir dann von deiner frau holen
aber erst musst du das amt bezahlen, deine frau ist h4 und du kannst bei ihr nix holen
willkommen im deutschen privatrecht
ist einfach die rechtskonstellation und das wissen die auch
ihr habt das darlehen gesamtschuldnerisch genommen, ihr haftet beide für die volle summe dem gläubiger und könnt euch danach intern ausgleichen
und das machen sie geltend. sie können von dir 100% fordern und du musst dich dann mit deiner frau ausgleichen
aber da deine frau nix hat, geht das leider nicht
Sehe ich nicht so. Der MV wurde laut Frage beendet, also hat der Vermieter abzurechnen.
Naja ich denke dadurch das das beantragte Geld für die Mitkaution damals für die gesamte bedarfsgemeinschaft bewilligt wurde (auch wenn ich es beantragt habe als Kopf der bedarfsgemeinschaft )sie auch dann alleiniges Anrecht darauf hat wenn ich ausziehe ... hätte mir wahrscheinlich damals die Hälfte auszahlen lassen sollen was ich leider verpasst habe ... Fakt ist im Moment das ich jetzt als Antragsteller alleine da stehe und dafür auch alleine grade stehen muss obwohl es nach meinem Sinnes Verstand aufgeteilt werden müsste da ich es ja nicht für mich alleine beantragt habe aber so ist das wohl das ich alleine zahlen muss ist rechtlich wahrscheinlich auch so richtig aber wird mir aus als sehr unfair aufgenommen zumal die Chance es von ihr zurück zu bekommen gleich null ist und das im streitrecht mit einem Anwalt sehr teuer werden kann ...
Nochmal danke für eure Antworten!mal schauen wie das noch endet !