kein Bafög sondern Hartz 4 als Darlehen? Bachelor?

7 Antworten

Jetzt habe ich für die 2 Monate die Rückforderung vom Jobcenter erhalten. Kann ich mich dagegen verteidigen + Widerspruch einlegen?

Wieso, wenn die Leistungen von vorneherein als Darlehen bewilligt wurden?

Ich habe kein Darlehen beantragt, es wurde mir einfach als Darlehe bewilligt ohne mein Einverständnis.

Dein Einverständnis hast Du quasi dadurch erteilt, daß Du der Entscheidung des Jobcenters offenbar nicht widersprachst.

Da Stundenten grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG 2 haben, müßte ggf. ein Sozialgericht prüfen, ob sich das Darlehen umwandeln läßt.

Es steht Dir frei, einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X beim zuständigen Jobcenter zu stellen und gegen eine Abweisung ggf. zu klagen.

Du kannst pro forma der Rückforderung widersprechen mit Verweis auf einen Überprüfungsantrag. Ohne einen solchen, welcher mit Erfolg verbunden sein muß, sehe ich einen Widerspruch gegen die Rückforderung als aussichtslos an.

Vielleicht solltest Du die Angelegenheit zuvor mit einem Fachanwalt für Sozialrecht besprechen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Nein, du hättest gleich bei der Bewilligung des Geldes als Darlehen einen Widerspruch schreiben müssen. Hast du nicht gemacht, damit ist das rechtskräftig und du musst das Geld zurück zahlen.

oODiePestOo  27.12.2021, 16:38

Auch dann kann er nicht widersprechen, ein h4 Darlehen ist ein Darlehen und muss zurück gezahlt werden.

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SlightlyAnnoyed  27.12.2021, 16:39
@oODiePestOo

Er hat ja Hartz 4 beantragt und nur ein Darlehen bekommen. Er hätte widersprechen und normales Hartz 4 Geld, dass man nicht zurück zahlen muss, verlangen können.

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oODiePestOo  27.12.2021, 16:44
@SlightlyAnnoyed

Ein Darlehen bekommst du auch nur per Antrag vom Jobcenter, sie sind eingesprungen, er hat einen Job gefunden und sinngemäß muss er jetzt das Geld zurückzahlen, das ist Fakt. Der FS kann froh sein wenn er jetzt das Geld was er bekommen hat in kleinen Raten zurückzahlen kann.

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SlightlyAnnoyed  27.12.2021, 16:44
@frodobeutlin100

Auch ein Sachbearbeiter kann falsche Entscheidungen fällen. Daher gibt es ja das Prinzip eines Widerspruchs. Dann wäre die Entscheidung noch einmal überprüft worden. Generell erhalten Studierende zum Ende des Studiums unter bestimmten Voraussetzungen Hartz 4, allerdings stellen sich da die Sachbearbeiter gerne quer. Ob das beim FS geklappt hätte, sei hier mal dahin gestellt. Generell geht es mir aber hier darum, dass der FS zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit gehabt hätte, noch mal prüfen zu lassen, ob er nicht doch normales H4 erhalten hätte können, wie er es sich jetzt rückwirkend wünscht.

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verreisterNutzer  27.12.2021, 17:04
@oODiePestOo

Es gibt immer eine Ausnahme. Wenn das Studium fast fertig war und ich in dem Zeitpunkt Arbeit gesucht habe, muss es als Zuschuss gewährt werden. Du arbeitest bestimmt beim JC. Ein Anwalt kann mich am besten beraten.

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oODiePestOo  27.12.2021, 17:10
@verreisterNutzer

Nein ich arbeite nicht beim Jc *rofl* aber schön das wir drüber gesprochen haben. Dann geh zum Anwalt, der wird dir auch nichts anderes sagen - die Beratungsgebühr darfst du dann im übrigen auch noch zahlen ;) da kannst du auch kein Widerspruch einlegen *lol*

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verreisterNutzer  27.12.2021, 17:11
@oODiePestOo

Hast du was von Beratungshilfeschein gehört. Bitte schreibe nicht mehr. Sinnlose Kommentare nur von dir, danke

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oODiePestOo  27.12.2021, 17:14
@verreisterNutzer

Du solltest selbst wissen was du von dir gibst mein Lieber.

https://www.gutefrage.net/frage/zuflussprinzip-hartz-4

Komischerweise hast du dort geschrieben "Ich habe Leistungen vom Hartz 4 heute für den Monat Oktober bekommen.".... Versuch andere Leute für doof zu halten, zahl das Darlehen ab und gut ist anstatt hier nun drauf zu pochen das du im Recht bist und das böse böse JC dich zu was auch immer genötigt hat, das glaubt dir kein Aas.

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verreisterNutzer  27.12.2021, 17:16
@oODiePestOo

Das ist eine neue Angelegenheit und hat mit dem hier nichts zu tun.Außerdem hatte ich damals sogar Erfolg, danke.

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GerdausBerlin  27.12.2021, 22:07
@verreisterNutzer

"Für Oktober bekomme ich mein Gehalt erst am 15.11.2021 in Höhe von 2500 Netto." Was sagt dann das Amtsgericht zu einem Beratungshilfeschein ???

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verreisterNutzer  27.12.2021, 16:46

Ich habe kein Darlehen beantragt, es wurde mir einfach als Darlehe bewilligt ohne mein Einverständnis. Lt. Forderungbescheid von heute kann ich Widerspruch einlegen. 4 Wochen habe ich Zeit dafür.

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Timur24 schreibt in seinem Kommentaren:

Ich habe kein Darlehen beantragt, es wurde mir einfach als Darlehe bewilligt ohne mein Einverständnis. Lt. Forderungbescheid von heute kann ich Widerspruch einlegen. 4 Wochen habe ich Zeit dafür.

Dein Antrag auf ALG II als Zuschuss wurde vor vielen, vielen Wochen gestellt. Und er wurde vor vielen, vielen Wochen abgelehnt.

"4 Wochen habe ich Zeit dafür" ist nicht richtig, es ist 1 Monat ab Zugang des ablehnenden Bescheids. Und dieser Monat ist längst vorbei, seit vielen, vielen Wochen.

Jetzt kannst du höchstens noch einen Antrag stellen auf Überprüfung des damaligen ablehnenden Bescheids im Sinne von SGB X § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes:

(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.

Gegen deinen aktuellen Bescheid über die Rückforderung kannst du hingegen noch Widerspruch einlegen. Aber dazu ist zuerst der erste Bescheid "mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen".

Lehnt das Jobcenter dies ab, kannst du dagegen die üblichen rechtlichen Schritte unternehmen: Erst dagegen Widerspruch einlegen beim Amt selbst, und dann notfalls noch klagen bein Sozialgericht.

Das wird dann ebenfalls prüfen, nach welcher Rechtsgrundlage Studenten ALG II als Zuschuss erhalten können.

Aber du kannst auch einfach mal die Begründung für deinen damaligen ablehnenden Bescheid lesen, da sollte das schon drinstehen. Sag uns also einfach mal, was da als Begründung drinstand. Vielleicht stand da sowas drin:

  • Grundsätzlich sind Studenten an deutschen Hochschulen nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähig und können deswegen keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, § 7 Abs. 5 SGB II. Nach § 27 Abs. 3 SGB II (= § 27 Abs. 4 SGB II a.F.) können Leistungen jedoch „als Darlehen für Regelbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeutet.“ Diese Regelung ermöglicht es den Jobcentern insbesondere, Studenten, die in der Endphase ihres Studiums in finanzielle Probleme geraten, mit darlehensweisen existenzsichernden Leistungen zu helfen und ihnen so den Abschluss ihres Studiums zu ermöglichen.

Guß aus Berlin, Gerd

Bei einer Person, die als Student immatrikuliert ist, können SGB II-Leistungen nur als Darlehen bewilligt werden - oder eben gar nicht. Das wird auch so in Deinem Bewilligungsbescheid gestanden haben.

Natürlich kannst Du gegen die Darlehensfestsetzung Widerspruch erheben, solltest Dir aber vorher die Rechtslagr anschauen-

Das ist so die Eigenart von Darlehen, sie müssen zurück gezahlt werden.

Anders, wenn die Darlehnsgewährung nicht rechtmäßig erfolgt ist, also auch reguläre Bewilligung möglich gewesen wäre.

Dann solltest Du Widerspruch einlegen.

frodobeutlin100  27.12.2021, 16:41

die Widerspruchsfrist ist lange vorbei

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verreisterNutzer  27.12.2021, 16:46
@frodobeutlin100

Ich habe kein Darlehen beantragt, es wurde mir einfach als Darlehe bewilligt ohne mein Einverständnis. Ich habe den Forderungsbescheid erst heutrerhalten und habe ab heute 4 Wochen Widerspruch Zeit

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verreisterNutzer  27.12.2021, 16:44

Ich habe kein Darlehen beantragt, es wurde mir einfach als Darlehe bewilligt ohne mein Einverständnis. Lt. Forderungbescheid von heute kann ich Widerspruch einlegen. 4 Wochen habe ich Zeit dafür.

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