Anhörung zu überzahlungen?

4 Antworten

Nim dir einen anwalt für Sozialrecht den das amt kann nicht 1 mal abkassieren und Dan das Bafög Amt das 2te mal!

Teile mit das das ein Studenten Bafög ist und zb das dein man davon auch kosten zu bezahlen hat die beim studieren entstehen!

Leider Arbeite das Jobcenter nicht immer korrekt!

Du kannst dich zb auch deswegen bei der Caritas + co beraten lassen den die beraten auch zu allem bei alg 2!

Lass die 4 wochen frist nicht verstreichen!

Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid kannst Du innerhalb eines Monats ab Zugang Klage vor dem zuständigen Sozialgericht Klage erheben.

So lange ist die Rückforderung noch nicht fällig.

Was bedeutet "ohne Erfolg"?

Ist nach dem Widerspruch bis jetzt nichts passiert oder wurde er abgewiesen? Falls abgewiesen, mit welcher Begründung?

Mazen86 
Fragesteller
 29.04.2021, 17:53

Die Ablehnung erfolgte mit der Begründung, dass Bafög mit der Familie geteilt werden sollte, sei es ein Darlehen oder ein Zuschuss

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Agamemnon712  30.04.2021, 07:45
@Mazen86

Dann steht Dir jetzt der Klageweg offen.

Wenn Du selber nicht weißt, wie Du diesen beschreiten mußt, dann wende Dich an eine Rechtsberatung vor Ort. Z.B. an eine Arbeitsloseninitiative oder an einen Anwalt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Oder ruf' beim Sozialgericht an und frag', wie Du vorgehen mußt.

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Sozialgericht Klage einreichen.