Muss das wieder zurückgezahlt werden?

5 Antworten

Deine Mutter bezieht sicherlich keine Sozialhilfe vom Jobcenter, sondern Arbeitslosengeld 2.

Eventuell bekommt sie für Dich Sozialgeld, sofern Du noch keine 15 Jahre alt bist.

Klassenfahrten muß man auch fernbleiben dürfen (nix Pflichtveranstaltung), aber das Jobcenter übernimmt meines Wissens nach die Kosten dafür, und Deine Mutter sollte das Geld nicht erstatten müssen.

Googel einfach mal nach "klassenfahrten alg 2" :)

Die Schule hat für solche Fahrten meist Bescheinigungen und oft auch Anträge, so bei uns. Das Job-Center bezahlt dann die Fahrtkosten direkt an die Schule.

Wird die Fahrt von Mutter oder anderen bezahlt, gibt es meist nichts zusätzlich obendrauf.

Somit: Finger weg von der Geldbörse.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das muss sie nicht zurückzahlen. Sie muss das aber schnellstens mit dem Amt klären. Die bearbeiten so einen Antrag auch nicht von Heute auf Morgen.

Nein es muss nichts zurück gezahlt werden.