Klassenfahrt Rücktritt
Guten Morgen, ich habe mich dazu entschlossen nicht an der Klassenfahrt nach Italien teilzunehmen, da ich das Geld für einen Umzug benötige. Dies habe ich meinem Klassenlehrer nett mitgeteilt, jedoch schickaniert er mich seitdem und unterstützt mich nicht. Ganz im Geggenteil, er verlangt Die Zahlung eines Betrages von 130 Euro + Anzahlung und Reiserücktrittsversicherung. Was deutlich mehr als die Hälfte des eigentlichen Betrages ausmacht. Meine Eltern sind jedoch nicht arbeitslos und können nicht Sozialhilfe anfordern. Mein Klassenlehrer erwartet dass ich in der Zeit in die Schule gehe und trotzdem ohne Teilnahme an der Fahrt den Betrag zu zahlen habe. Ich möchte mich dagegen wehren. Ist das Handelns meines Lehrer rechtlich in Ordnung? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. :(
9 Antworten
Ich habe dasselbe Problem, ich glaube wir müssen mindestens ein Teil vom Betrag bezahlen
Das ist von Fall zu Fall verschieden
Durch das Zahlen der Anzahlung hast du dich für die Fahrt angemeldet. Das bedeutet normal, dass auch für die Reise selbst schon eine Anzahlung erfolgt ist - für Hotel, Bus, Flug, ... Daher kann es durchaus sein, dass du deinen Teil zu tragen hast. Wobei ich nicht verstehe, was das damit zu tun hat, ob deine Eltern Sozialhilfe beziehen oder nicht. Nicht jeder Reiseveranstalter /-s Hotel erstattet Kosten, weil du urplötzlich doch nicht mitfahren willst. Das ist ganz allein deine Entscheidung. In die Schule musst du in dieser Zeit natürlich trotzdem gehen. Ist Schulzeit.
Hi, dass du während dieser Zeit zur Schule musst, ist gängige Praxis, weil diese Klassenfahrt ja auch Schule/Unterricht ist. Aber dass er dir jetzt die Kosten aufbrummst, finde ich schon frech und ich würde es nicht zahlen. Soll er dich bzw. deine Eltern doch verklagen! Dann wird geklärt werden, ob seine "Erziehungsmethode" die richtige ist.
Der Schüler hat auch nicht mitgeteilt, WANN die Klassenfahrt stattfindet - wenn es noch einige Monate dauert und er nichts unterschrieben hat, müsste man - nach meiner Rechtsauffassung - noch zurücktreten können. Wir haben das jedenfalls bei unseren Kindern einmal gemacht, ohne dass wir verpflichtet wurden, uns an den Kosten zu beteiligen. Ich denke, dass kein Schüler gezwungen werden dürfte, an Klassenfahrten teilzunehmen - es soll auch entsprechende Gerichtsurteile geben.
Ist richtig, aber 1. ist es noch einige Zeit bis zur Klassenfahrt und 2. haben meine Eltern einen Vertrag mündlich oder schriftlich nicht zugesagt. Bei dem Elternabend, bei dem es über die Fahrt ging war mein Vater nichteinmal dabei und wir haben lediglich die Anzahlung und Reiserücktrittsversicherung bezahlt.
Besprich das doch einmal mit deinen Eltern, damit sie tätig werden können. Evtl. lässt sich das über die Reiserücktrittsversicherung regeln.
Tja, juristisch ist es so: wer eine Anzahlung tätigt, nimmt den Vertrag durch konkludentes Handeln an...
Das kommt drauf an. Wir haben es in der Vorlesung so gelernt dass er kein Geld von dir verlangen kann, solange du dich nicht verbindlich angemeldet hast. Sprich
-einen Teilnahmezettel unterschrieben
-mündlich zugesagt das du mitfahren wirst
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Wenn du nichts von dem Obigen gemacht hast, musst du nichts bezahlen. Wenn du es gemacht hast, schon.
Es würde mündlich vor einem Jahr beschlossen, meine Lage mit dem Umzug hat sich jedoch erst vor einem Monat geändert. Da kann man doch wohl auf Verständnis hoffen.
Da muss ich aber mal deutlich widersprechen: was ist das denn für ein bescheuertes Rechtsverständnis? Was kann denn die Klassengemeinschaft dafür, dass der gnädige Herr sich jetzt erst überlegt, doch kein Geld zu haben - obwohl er vorher eine vertragliche Verpflichtung eingegangen ist? Soll jetzt die Klassengemeinschaft den Ausfall tragen - oder wer? Weder Reiseunternehmen, Hotels usw. werden nach Buchung noch freiwillig vom Vertrag zurücktreten.