Klassenfahrt Rücktritt

9 Antworten

Ich habe dasselbe Problem, ich glaube wir müssen mindestens ein Teil vom Betrag bezahlen

Durch das Zahlen der Anzahlung hast du dich für die Fahrt angemeldet. Das bedeutet normal, dass auch für die Reise selbst schon eine Anzahlung erfolgt ist - für Hotel, Bus, Flug, ... Daher kann es durchaus sein, dass du deinen Teil zu tragen hast. Wobei ich nicht verstehe, was das damit zu tun hat, ob deine Eltern Sozialhilfe beziehen oder nicht. Nicht jeder Reiseveranstalter /-s Hotel erstattet Kosten, weil du urplötzlich doch nicht mitfahren willst. Das ist ganz allein deine Entscheidung. In die Schule musst du in dieser Zeit natürlich trotzdem gehen. Ist Schulzeit.

Hi, dass du während dieser Zeit zur Schule musst, ist gängige Praxis, weil diese Klassenfahrt ja auch Schule/Unterricht ist. Aber dass er dir jetzt die Kosten aufbrummst, finde ich schon frech und ich würde es nicht zahlen. Soll er dich bzw. deine Eltern doch verklagen! Dann wird geklärt werden, ob seine "Erziehungsmethode" die richtige ist.

Da muss ich aber mal deutlich widersprechen: was ist das denn für ein bescheuertes Rechtsverständnis? Was kann denn die Klassengemeinschaft dafür, dass der gnädige Herr sich jetzt erst überlegt, doch kein Geld zu haben - obwohl er vorher eine vertragliche Verpflichtung eingegangen ist? Soll jetzt die Klassengemeinschaft den Ausfall tragen - oder wer? Weder Reiseunternehmen, Hotels usw. werden nach Buchung noch freiwillig vom Vertrag zurücktreten.

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@WetWilly

Der Schüler hat auch nicht mitgeteilt, WANN die Klassenfahrt stattfindet - wenn es noch einige Monate dauert und er nichts unterschrieben hat, müsste man - nach meiner Rechtsauffassung - noch zurücktreten können. Wir haben das jedenfalls bei unseren Kindern einmal gemacht, ohne dass wir verpflichtet wurden, uns an den Kosten zu beteiligen. Ich denke, dass kein Schüler gezwungen werden dürfte, an Klassenfahrten teilzunehmen - es soll auch entsprechende Gerichtsurteile geben.

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@WetWilly

Ist richtig, aber 1. ist es noch einige Zeit bis zur Klassenfahrt und 2. haben meine Eltern einen Vertrag mündlich oder schriftlich nicht zugesagt. Bei dem Elternabend, bei dem es über die Fahrt ging war mein Vater nichteinmal dabei und wir haben lediglich die Anzahlung und Reiserücktrittsversicherung bezahlt.

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@HappyTeaFriend

Besprich das doch einmal mit deinen Eltern, damit sie tätig werden können. Evtl. lässt sich das über die Reiserücktrittsversicherung regeln.

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@HappyTeaFriend

Tja, juristisch ist es so: wer eine Anzahlung tätigt, nimmt den Vertrag durch konkludentes Handeln an...

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Das kommt drauf an. Wir haben es in der Vorlesung so gelernt dass er kein Geld von dir verlangen kann, solange du dich nicht verbindlich angemeldet hast. Sprich 

-einen Teilnahmezettel unterschrieben

-mündlich zugesagt das du mitfahren wirst

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Wenn du nichts von dem Obigen gemacht hast, musst du nichts bezahlen. Wenn du es gemacht hast, schon. 

Es würde mündlich vor einem Jahr beschlossen, meine Lage mit dem Umzug hat sich jedoch erst vor einem Monat geändert. Da kann man doch wohl auf Verständnis hoffen. 

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