Schulausflug im Gymnasium...Pflicht?

6 Antworten

Die Teilnahme am Skilager ist verpflichtend, also aus Sicht der Schule mehr als erwünscht! Eine Klassenfahrt stärkt den Klassenzusammenhalt. Schüler sollten davon nicht ausgeschlossen werden!

Ich habe selbst 2 Kinder im Teenageralter und weiß, dass man sich manchmal ziemlich über sie ärgert, aber mein Mann und ich würden sie niemals von einer Klassenfahrt ausschließen. Privaten Ärger bitte zuhause klären!

Bitte lassen Sie ihn mitfahren! Der Sport wird ihm auch gut tun und er lernt seine Mitschüler noch besser kennen. Nehmen Sie ihm diese Erlebnisse nicht! Schule macht so oft keinen Spaß - hier erlebt man mal etwas anderes zusammen!

LG aus München (Das Skilager ist hier auch eine Pflichtveranstaltung, hat aber beiden Kindern durchaus gefallen!)

Hallo,

es mag sein das die Teilnahme Pflicht ist.

Nur entscheidet die Schule nicht über eure Finanzen oder wie ihr euer Geld ausgebt.

Klassenfahrten sind immer Pflichtveranstaltungen. Reiche Eltern zahlen das aus der Portokasse und ALG 2 Empfänger bekommen das Geld vom Amt. Dazwischen gibt es diejenigen, die schauen müssen, ob sie das Geld aufbringen können.

Können die das nicht, kann die niemand dazu zwingen. Soweit kommt das ja noch. 

Die Frage ist, ob ihr verpflichtend euren Sohn zur Teilnahme angemeldet habt und die Kostenübernahme verpflichtend bestätigt habt und die Reise auch schon gebucht ist.

Wenn ja, müßt ihr den Betrag auch begleichen.

Wenn nicht, dann kann die Schule euch die Kosten nicht in Rechnung stellen.

Ich sehe hier eine nicht zulässige Vermengung von Problemen mit dem Sohn und einer Schulveranstaltung.

Es ist ziemlich egal, ob er sich das in euren Augen verdient hat, oder nicht. Es geht dabei um den sportlichen Aspekt und den Zusammenhalt in der Klasse.

Beides ist deutlich höher zu bewerten, als mögliches, unmögliches Verhalten den Eltern gegenüber.

Das ist die total falsche Stelle, um irgendwelche erzieherischen Maßnahmen zu ergreifen.

Einfach noch mal drüber nachdenken und dann neu entscheiden.

Normalerweise können sie das nicht. Vorausgesetzt Sie haben es der Schule früh genug mitgeteilt. Was sie aber können, ist Ihren Sohn während des Ausfluges in die Schule zu bitten.

Falls finanzielle Gründe für die Nichtteilnahme Ihres Sohnes am Ausflug sind, gibt es dafür auch eine Lösung (Kosten werden vom Jobcenter übernommen).

Lasst ihn mitfahren. Für häusliche Probleme ist die Schule nicht zuständig, die müsst Ihr zu Haus lösen.