Die Frage hast Du bereits Heute gestellt und wurde Dir von mehreren klar und deutlich beantwortet.

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Nein!

Die weiteren 150€ sind, wenn man Kinder hat, pro Kind.

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Mahnungs Mail einer website namens?

"Sehr geehrte/r Frau/Herr ***********,

Sie haben sich mit Ihrer E-Mail-Adresse ******************* bei https://ClubEroticaVIP.com registriert und ein kostenpflichtiges Produkt erworben.

Leider konnten wir den dafür fälligen Betrag nicht von Ihrem Konto abbuchen, wodurch er weiterhin ausstehend ist. Wir möchten Sie bitten, den offenen Betrag in Höhe von

23,39 EUR (inkl. Bankgebühren i.H.v. 10,50 EUR und Mahngebühren i.H.v. 7,00 EUR)

umgehend zu überweisen.

Bitte überweisen Sie den gesamten offenen Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen auf nachstehendes Konto.

"vom Support editiert"

Überweisungsbetrag: 23,39 EUR

Sollten Sie den oben aufgeführten Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einzahlen, werden wir die Forderung sowie alle für die Beitreibung erforderlichen Daten an ein Inkassounternehmen zur weiteren Beitreibung übergeben. Dies hat für Sie höhere Kosten zur Folge, zumal der Gesamtbetrag zuzüglich zusätzlich anfallender Gebühren unter Zuhilfenahme des gerichtlichen Mahnverfahrens eingefordert werden wird.

Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre DaoPay Mahnabteilung"

Diese Mail habe ich heute bekommen und sie ist echt. Ich habe mich aber nie bei so einer website registriert... was kann ich da machen? muss ich das zahlen? Könnte es garnicht zahlen da ich gerade sowieso absolut blank bin!

Ich habe garnix gekauft, ganixs!

Meine ich wirklich ernst, ich weiß nicht was ich tun soll, muss ich mir ein anwalt nehmen? bin erst 16 jahre alt und könnte mich garnicht auf so einer ekeligen website registrieren weil man da ein Ausweis lichtbild hoch laden muss also kann ich das garnicht gewesen sein!

Was kann ich tun?!

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E-Mails direkt unbeantwortet löschen.

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Sozialgericht Klage einreichen.

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Da du erst 5 Monate bezogen hast und 1 Jahr Anspruch hattest, wirst Du 7 Monate ALG 1 noch erhalten.
Der Anspruch verfällt nicht.

Jedoch wird dein Antrag erst bearbeitet und genehmigt, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber vorliegt und die Arbeitsbescheinigung.

Wenn du nämlich gekündigt hättest, würdest du eine Sperre erhalten.

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So Lange eure neue Wohnung im Rahmen der Größe ist ja, wenn die Miete zu hoch ist, zahlt das Jobcenter das maximus, den Rest zahlt Ihr aus eure Regelleistung selbst drauf.

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Nein.

Aber einige binden sich Plastik drunter (kein Witz), damit man noch mehr schwitzt, und damit verbrennst du tatsächlich mehr.

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