Studium mit Elternteil in einer BG und 520€ job?

1 Antwort

Solange das Kind unter 25 ist, bei dir wohnt und seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, gehört es auch als Student noch zu deiner BG - Bedarfsgemeinschaft.

Seit Juli 2023 darf ein Kind unter 25 als Schüler, Azubi oder Stundent und auch in einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Es muss dem Jobcenter und Bafög - Amt aber trotzdem gemeldet und nachgewiesen werden.

Munters 
Fragesteller
 11.12.2023, 13:56

Danke für die Antwort, das Problem ist jetzt das wir noch keinen Bescheid vom bafög Amt haben, muß er es trotzdem mitteilen? Und wie läuft es mit den freibetrag, beim jobcenter so wie bei bafög haben Studenten den freibetrag von 520 €

Wird es dann doppelt akzeptiert oder vin einer der beiden Stellen angerechnet?

Zudem habe ich seit zwei Monaten einen Widerspruch im jobcenter auf den ich noch immer auf Antwort warte, vor einen Monat habe ich auch die weiterzahlung von der halbweisenrente meines Sohnes auch geschickt (hat eine Nachzahlung von 470€ bekommen) und da habe ich auch noch immer keine Antwort sondern wurde ende des Monats normal die ganze Leistung ausgezahlt und vorige Woche habe ich meinen weiterbewilligungsantrag gestellt wo ich auch da nicht weiß wann er bearbeitet wird. Wenn es so weiter geht dann stehe ich Ende nächsten Monats ganz ohne Geld da, es hat sich einiges angehäuft und es wurde noch nichts bearbeitet

Und jetzt ist auch das mit dem Nebenjob gekommen da wenn mein Sohn jetzt morgen übermorgen den Vertrag bekommt das auch melden muß

Ich verzweifle langsam und weiß nicht wie ich vorgehen soll.

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isomatte  11.12.2023, 15:07
@Munters

Wenn da einige Änderungen nach und nach eingetreten sind, dann kann das auch einmal etwas länger als üblicherweise 4 - 6 Wochen dauern.

Beim Bafög - durfte man ja schon immer einen Minijob ohne Anrechnung machen bzw.im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten das Bruttoeinkommen eines Jahres von einem Minijob ohne Anrechnung auf das Bafög - verdienen.

Bevor da eine Mitteilung gemacht werden kann, muss man erst einmal auf den Bescheid warten, damit man die Fördernummer des Bafög - hat.

Für das Jobcenter findest Du im Internet eine Veränderungsmitteilung zum Ausdrucken, die schickst Du zeitnah mit einer Kopie des Arbeitsvertrages ans Jobcenter.

Wie schon erklärt, wird seit Juli 2023 vom Erwerbseinkommen des Kindes unter 25 als Schüler, Azubi oder Stundent bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto nichts mehr auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Das Kindergeld, Waisenrente und Bafög - aber voll, es könnte dann zu einem Erstattungsantrag seitens des Jobcenters kommen, wenn sie ohne Berücksichtigung dieser Einkommen den Bedarf als Vorleistung für das Kind gezahlt haben.

Aber darüber würdet ihr dann schriftlich informiert, wenn das Jobcenter von Nachzahlungen etwas erstattet haben möchte.

Sonst müsstest ihr das zeitnah beim Jobcenter melden und Nachweise in Kopie erbringen, wenn die Nachzahlung an euch ausgezahlt würde, nennt sich Zuflussprinzip, dann würde diese entsprechend den SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Bitteschön

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Munters 
Fragesteller
 11.12.2023, 16:35

Ja, ich habe sowohl den bafög Antrag Anfang September zum jobcenter geschickt als auch den Bescheid von der Rentenversicherung zwecks der Nachzahlung der halbweisenrente für die letzten 4 Monate.

Ich denke das das Jobcenter in Vorleistung kommt und vielleicht stehen die mit dem bafög Amt in Verbindung das die Nachzahlung von bafög direkt beim jobcenter geht.

Das weiß ich aber nicht ich habe keine info dazu. Und jetzt habe ich von der renten Kasse die Nachzahlung bei Seite gelegt weil es natürlich das Jobcenter fordern wird.

Aber mein Problem ist jetzt mit der Bearbeitungszeit weil wenn es bis Anfang nächsten Monats noch nichts bearbeitet wird dann stehe ich am Ende wo mein Bewilligungszeitraum abläuft ohne Geld da. Und das alles zieht sich jetzt seit Ende August, also vier Monate. Anfang Januar wird es drei Monate seit den Widerspruch wo ich gestellt habe,und mitte November schickte ich den renten bescheid. Bis heute ist weder das eine noch das andere bearbeitet worden.

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isomatte  11.12.2023, 17:36
@Munters

Ein Widerspruch dauert im Regelfall ja länger als ein normaler Antrag oder ein WBA - und von Mitte November bis jetzt ist ja nicht einmal ein ganzer Monat vergangen, da wird sicher noch diesen Monat ein Bescheid kommen, zumindest was die Waisenrente betrifft, also ein Änderungsbescheid.

Die 470 Euro von der Waisenrente ist die Nachzahlung für die 4 Monate ?

Bekommst Du denn schon Kindergeld für ihn und was musst Du an Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Habt ihr denn schon einmal einen kostenlosen Bafög - Rechner aus dem Internet genutzt, um die Höhe des möglichen Bafög - berechnen zu lassen ?

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Munters 
Fragesteller
 11.12.2023, 19:23
@isomatte

Der Widerspruch läuft schon seit 10 Oktober, also schon seit zwei Monaten.

Ja die 470 Euro sind die Nachzahlung von der halbweisenrente weil nach dem Abitur Ende Juli hat sich mein Sohn bei der Uni beworben und wusste nicht ob er angenommen wird darum läufte auch die Rente nicht weiter, und den fehlenden monatsbetrag von 116€ hat das Jobcenter gezahlt (wurde ja vorher abgezogen als er noch zur Schule ging)

Jetzt habe ich vorigen Monat wieder einen Antrag zur weiterzahlung der Rente gestellt da er ja studiert wurde genehmigt und die haben für die vorherige Monate nachgezahlt (juli bis Oktober) und jetzt natürlich jeden Monat.

Kindergeld bekommen wir weiter, also da gab es keine unterbrechung zwischen Schule und Studium, und im bafög rechner steht das Studenten die mit den Eltern leben einen Anspruch von 511€ bafög haben.

Aber der Bedarf den er hat ist 402€ Euro Regelsatz plus halbe Miete 357 € (735€ ist die ganze Miete) also zusammen einen regelsatz von 759€

Und da ergibt sich ein unterschied zum bafög von 248€ weniger.

Ich weiß nicht wie diese Lücke geschlossen wird.

Und wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Wenn er jetzt einen 520€ Job hat ist er ja nicht krankenversichert. Ist er weiter durch jobcenter, oder kann ich ihn bei mir familienversichern? Ich beziehe ja auch bürgergeld und weiß nicht ob es geht.

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isomatte  11.12.2023, 20:54
@Munters

Ich habe ja geschrieben, dass ein Widerspruch länger als ein normaler Antrag oder WBA - dauert, also länger als im Regelfall 4 - 6 Wochen.

Wenn es ohne Unterbrechung Kindergeld weiter gab, dann wird das ja entsprechend auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Hat es kein weiteres Einkommen, auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, kann ab Vollendung des 18 Lebensjahres min.eine 30 Euro Versicherungspauschale abgesetzt werden.

Dann würde vom Kindergeld nur noch max. 220 Euro auf deinen Bedarf angerechnet.

Du solltest dann also für ihn nur noch derzeit um die 182 Euro für seinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt bekommen und die 357 Euro Kopfanteil von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Also sollte sein Bedarf derzeit bei um die 539 Euro liegen und nicht bei 759 Euro.

Dann käme ja noch jeden Monat die Waisenrente von 116 Euro dazu, also dann nur noch um die 423 Euro an Bedarf.

Sollte er dann tatsächlich um die 511 Euro an Bafög - bekommen und keine erhöhten notwendigen und nachweisbaren ausbildungsbedingten Aufwendungen für z.B. Fahrkosten oder Studiengebühren haben, dann sollte er rechnerisch aus deiner BG - Bedarfsgemeinschaft fallen.

Dann müsste er entsprechend seine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an dich zahlen, aber das müsst ihr dann unter euch klären.

Wenn er also keinen Leistungsanspruch mehr hätte, weil er seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, dann wäre auch eine kostenlose Familienversicherung über dich möglich, dass in einer schulischen Ausbildung oder Studium längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres.

Sonst ginge das seit 2016 nur noch bei Kindern unter 15 Jahren, weil die noch nicht als arbeitsfähige Personen gelten.

Diese bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto hätte er dann also unter 25 als Schüler, Azubi oder Stundent bzw.auch in einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - wie ein Taschengeld im Monat zur Verfügung.

Solange er aber kein Erwerbseinkommen hat, stünde ihm auf das Bafög - ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro pro Monat zu, dann würde aber das Kindergeld voll angerechnet, weil in diesen 100 Euro schon die 30 Euro Versicherungspauschale enthalten ist.

Dann blieben bei angenommen 511 Euro Bafög - max. 411 Euro anrechenbares Bafög - übrig, dazu käme aber das volle Kindergeld von 250 Euro und die 116 Euro Waisenrente.

Da käme man dann angenommen auf 777 Euro und wenn er keine erhöhten notwendigen und nachweisbaren ausbildungsbedingten Aufwendungen hätte, wäre er auch aus deiner BG - raus und hätte keinen Leistungsanspruch mehr.

Wenn er aber dann Erwerbseinkommen erzielt und den erhöhten Grundfreibetrag von bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto hat, dann würde Bafög - Kindergeld und die Waisenrente voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Also angenommen 511 Euro Bafög + 250 Euro Kindergeld + 116 Euro Waisenrente = gesamt um die 877 Euro und sein Bedarf läge aber nur bei 759 Euro, wenn er keine erhöhten notwendigen Aufwendungen geltend machen könnte.

Der übersteigende Betrag würde deinem Kindergeld zugerechnet, der nicht mehr benötigte Teil, max.das volle Kindergeld würde dann wieder zu deinem Einkommen und das würde dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen eigenen Bedarf angerechnet.

Hast Du kein anderes Einkommen, auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, kannst Du dann auch min.diese 30 Euro Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Bitteschön

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Munters 
Fragesteller
 11.12.2023, 21:16

Danke noch mal für die ausführliche Antwort aber weil mein Kopf gerade mit all diesen Zahlen zu qualmen beginnt kannst du mir sagen nach all diesen Anrechnungen wieviel ich im Monat bekommen werde wenn mir sein Kindergeld und waisenrente angerechnet wird? Und was mein Sohn? Also plus bafög und wieviel er von seinem minijob behalten kann?

Die Studium Gebühren sind 360€ im Semester, ich weiß aber nicht ob das berücksichtigt wird, weil da ist auch die Fahrkarte enthalten.

Und wenn es berücksichtigt wird wo muß ich es angeben, beim jobcenter oder dem bafög Amt.

Wichtig ist aber für mich das er sein Gehalt von 520€ behalten kann.

Er würde in teilzeit arbeiten wollen aber so wie es ist hat er nichts davon weil es wird vom bafög abgezogen und da steht er genau so da wie im minijob.

Unser gemeinsamer bedarf in der BG ist 1663€,das jetzt ohne die Erhöhung die im Januar kommt.

Also nach diesen allen anrechnungen was bleibt übrig?

Und bleiben ihm auch die 520€ für ihn?

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isomatte  11.12.2023, 21:35
@Munters

Die 520 Euro Brutto gleich Netto kann er sowohl beim Bafög - als auch beim Jobcenter ohne Anrechnung behalten, beim Kindergeld spielt Einkommen seit 2012 gar keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Es muss aber bei allen drei angegeben und nachgewiesen werden.

Ich gehe jetzt also einmal vom bisherigen Bedarf von 759 Euro aus und das er nicht mehr als monatlich 520 Euro Brutto gleich Netto verdient.

Dann hätte er also erst einmal sein Erwerbseinkommen von bis zu 520 Euro für sich !

Es kämen dann angenommen 511 Euro Bafög + 250 Euro Kindergeld + 116 Euro Waisenrente = 877 Euro als max.anrechenbares Einkommen dazu, also nach Abzug der 757 Euro Bedarf läge der voraussichtliche Überschuß bei 120 Euro.

Die könnten dann abzüglich der 30 Euro Versicherungspauschale auf deinen Bedarf mindernd angerechnet werden.

Würde er dann Semestergebühren zahlen müssen, dann muss das dem Jobcenter entsprechend nachgewiesen werden, also in dem Monat wo er diese zahlen muss und die Zahlung nachweisen kann.

In dem Monat läge er dann ja unter seinem Bedarf, dann müsstest Du für ihn eine entsprechende Aufstockung für diesen Monat erhalten und Du müsstest für diesen Monat dann auch mehr vom Jobcenter erhalten, weil er dann den übersteigenden Betrag vom Kindergeld für die Deckung deines Bedarfs selber benötigt und dir nicht mindernd auf deinen Bedarf angerechnet werden kann.

Bitteschön

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Munters 
Fragesteller
 11.12.2023, 21:45
@isomatte

Also wenn ich es richtig verstanden habe werden mir diese überschüssige 120€ angerechnet? Das mit den studium Gebühren habe ich gar nicht gewusst darum habe ich sie auch nicht im September wo wir sie bezahlt haben nicht dem jobcenter angegeben.. Die nächsten sind jetzt im Februar.

Alles schön und gut mit der berechnung bis Ende des Jahres aber seit Januar steigen ja die regelsätze. Da sieht ja die Berechnung wieder ganz anders aus.

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isomatte  11.12.2023, 21:58
@Munters

Von den 120 Euro könntest Du aber dann min.diese 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, dann blieben nur max. 90 Euro, die auf deinen Bedarf angerechnet werden könnten.

Es sei denn es werden bei dir schon Freibeträge oder diese Versicherungspauschale berücksichtigt, dann würden natürlich die vollen angenommenen 120 Euro angerechnet.

Viel gibt es da auch ab Januar 2024 nicht zu rechnen, da muss man dann nur den Differenzbetrag vom alten zum neuen Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu rechnen bzw.vom anrechenbaren Einkommen in Abzug bringen, weil dadurch ja dann der jeweilige Grundbedarf der Person steigt.

Bitteschön

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Munters 
Fragesteller
 11.12.2023, 22:21
@isomatte

Also bis jetzt wurden die 30€ Versicherungspauschale vom Kindergeld abgezogen, also ich denke es wird weiter so bleiben. Mit den neuen regelsätzen erhöht sich ja der Bedarf von jeder Person und da denke ich das von diesen 120€ Überschuss weniger angerechnet wird da der Bedarf ja auch höher ist, oder habe ich da einen Denkfehler?

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isomatte  11.12.2023, 22:42
@Munters

Habe ich dir doch erklärt, wenn der Grundbedarf nach der Erhöhung des Regelbedarfs steigt, verringert sich logischerweise auch das anrechenbare Einkommen.

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Munters 
Fragesteller
 11.12.2023, 23:08
@isomatte

Ok danke habe ich wohl nicht richtig verstanden.. Deine Erklärungen waren sehr hilfreich für mich und ich bedanke mich nochmals, es ist ja alles so kompliziert mit den jeweiligen Gesetzen, Paragraphen und dazu jetzt zeitgleich bei zwei Ämtern. Ich hoffe das auch bald mir das Jobcenter antwortet den ab nächsten Monat wird es sehr eng werden wenn ich noch immer keinen Bescheid erhalte.

Und das auch endlich das bafög bewilligt wird es sind auch da mittlerweile 4 Monate seit dem Antrag vergangen.. Danke dir nochmals.

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