Mehrfertigung, Erstattungsanspruch?
Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter erhalten in dem Zitat:
"Sehr geehrter Herr X,
die beigefügte Mehrfertigung erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Bitte beachten Sie, dass von Ihnen keine Zahlungen zu leisten sind. Das beigefügte Schreiben ist lediglich zu Ihrer Information bestimmt.
usw."
Dahinter dann das Schreiben, welches an das Studierendenwerk geht wegen der Rückerstattung. Soweit habe ich auch alles verstanden. Ich habe aber noch keinen positiven Bescheid des Studierendenwerkes erhalten, dass mein Bafög-Antrag angenommen wurde.
Was ich mich nun aber Frage ist: Geht das Jobcenter davon aus, dass mein Bafög schon bewilligt wurde oder wurde das Jobcenter vom Studierendenwerk in Kenntnis gesetzt, dass zur Endgültigen Bewilligung des Antrages noch der Erstattungsanspruch fehlt?
3 Antworten
Du musstest doch im Antrag sicher angeben das Du derzeit Leistungen vom Jobcenter beziehst ?
Dann werden sie das Jobcenter angeschrieben haben und das Jobcenter hat einen entsprechenden Erstattungsantrag gestellt, man sollte demnach davon ausgehen, dass dein Bafög - auch bewilligt wurde bzw. wird.
Aber das wird dir dann auch das Bafög - Amt nochmal schriftlich in einem Bescheid mitteilen.
Das bedeutet nur, dass wenn das BAföG Amt deinen Antrag bewilligt, du eigentlich dein Jobcentergeld ab Oktober zurück zahlen müsstest (da du rückwirkend BAföG ab Oktober bekommst). Hier aber treffen Jobcenter u d BAföG Amt eine Vereinbarung, dass das BAföG Amt das Geld gleich an das JC zahlt und du dich um nichts kümmern musst.
Geht das Jobcenter davon aus, dass mein Bafög schon bewilligt wurde oder wurde das Jobcenter vom Studierendenwerk in Kenntnis gesetzt, dass zur Endgültigen Bewilligung des Antrages noch der Erstattungsanspruch fehlt?
Ein Anruf beim JobCenter könnte Dir Deine Fragen treffend beantworten.