Zahlt Jobcenter den Führerschein wenn...?

4 Antworten

Nein. Das wird so nichts. Die Leistungen der Vermittlungsbudgets (VB) nach dem SGB III (hier für einen Leistungsbezieher SGB II), können zur ANBAHNUNG einer Beschäftigung oder zur AUFNAHME einer Beschäftigung erbracht werden. Beides ist bei dir nicht der Fall, da du bereits in Beschäftigung bist. Daher ist eine Führerscheinförderung nicht möglich.

Aber wenn du einen Führerschein brauchst, dann spare doch dafür. Wenn dein Arbeitgeber meint dass du ihn brauchst und er dich behalten will: Warum finanziert er ihn dir nicht?

Wird schwierig.. wenn der Chef drohen würde dich zu entlassen wenn du keinen Führerschein hast und einen Festvertrag mit so viel Geld bekommst, das du vom Amt nichts mehr brauchst.. ganz vielleicht. Aber schon sehr geringe Chance.

Führerscheinfinanzierungen sind Ermessensentscheidungen, welche dazu dienen sollen, den Leistungsbezieher in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Du kannst einen Antrag stellen und Dein Gück versuchen.