Jobcenter Darlehen für Führerschein Erfolgsaussichten?

5 Antworten

Aus meinem Arbeitsvertrag geht hervor, dass ich für meine Tätigkeit eigentlich keinen Führerschein brauche

...und damit hat sich das Thema auch erledigt.
Dadurch dass du aber auch schon eine Festanstellung hast, scheint hier ebenfalls das Argument wegzufallen, diesen unbedingt zu benötigen um die Arbeitsstelle zu bekommen.

 jedoch findet sich auch zB die Klausel "Der Mitarbeiter ist verpflichtet Geschäftsreisen zu unternehmen" und es ist die Rede davon, dass ich auch an anderen Einsatzorte eingesetzt werden könnte.

Dies Klausel besagt - nicht - , dass du einen Führerschein brauchst, sondern das Unternehmen muss dann für die Reisekosten aufkommen. Sofern notwendig, sogar für Umzugskosten wenn man dich in eine andere Stadt einsetzen möchte.

Sollte das Darlehen gewährt werden, inwiefern prüft das Jobcenter in so einem Fall, ob ich das Geld für den Führerschein verwende? Müsste ich denen dann Rechnungen schicken?

Warum sollte das JC einem ehemaligen Leistungsbezieher der quasi schon abgemeldet ist, nochmal Geld geben oder den FS finanzieren? Das wird hier also nicht passieren.

Und selbstverständlich wird man Rechnungen oder gar das JC selber sich Rechnungen von der Fahrschule anfordern. Fremdnutzung ist also nicht möglich. In der Regel wird man sogar nicht einmal Zugang zu diesem Geld haben, da das ganze über einen Bildungsgutschein abgewickelt wird.

Die Frage ist also ganz klar mit einem: NEIN !
zu beantworten.

"Der Mitarbeiter ist verpflichtet Geschäftsreisen zu unternehmen" und es ist die Rede davon, dass ich auch an anderen Einsatzorte eingesetzt werden könnte.

Dazu braucht man nicht zwingend einen Führerschein.

Wenn der Arbeitgeber bestätigt, daß der Führerschein für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, dann kann das Jobcenter den Erwerb der Fahrerlaubnis finanzieren.

Dazu darf aber meines Wissens nach der Arbeitsvertrag noch nicht beidseitig unterschrieben sein bzw. das Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen haben.

Auch für ein Darlehen wirst Du m.M.n eine ensprechende Erklärung des Arbeitgebers benötigen.

Inwieweit man die Nutzung eines Darlehens nachweisen muß, ist mir nicht bekannt, da ich keinen Präzedenzfall kenne.

Man sollte das Geld halt entsprechend dem Verwendungszweck ausgeben und nicht anderweitig. Dadurch kann man jederzeit die ordnungsgemäße Nutzung des Darlehens nachweisen.

Dein Arbeitgeber wird aus deinen Bewerbungsunterlagen doch wohl wissen, dass du keinen Führerschein hast.

Er kann dann auch nicht verlangen, dass du auf einmal einen aus dem Hut zauberst. Er wird dich wohl auch kaum als Außendienstler eingestellt haben, der seine Arbeitszeit quasi auf der Straße verbringt.

Wenn du dann auf einmal zwingend einen FS brauchst, muss der Arbeitgeber dich dabei unterstützen, würde ich sagen.

In meinem Arbeitsvertrag steht übrigens auch, dass ich bei Bedarf an anderen Arbeitsorten eingesetzt werden kann. Dies ist in 10 Jahren genau null mal passiert.

Ich denke für den Führerschein bekommst du kein Darlehen, weil du auch keinen Kostenvoranschlag einreichen kannst wie bei der Waschmaschine. Wer weiß was der Führerschein kostet , das hängt davon ab wie viele Stunden du brauchst oder ob du durchfällst usw.

Wenn du es ihnen so verkaufst dass du ansonsten ggf von Arbeitslosigkeit bedroht bist, könnt es klappen.