Kann das Jobcenter den Urlaub verbieten?
Ein Mensch im mittleren Lebensalter, Single, hat schon vor einigen Monaten eine recht teure Reise gebucht und einiges angezahlt. Dann wurde er - völlig überraschend - arbeitslos. Er würde die Reise gerne wie geplant machen.
Kann das Jobcenter diese verbieten? Oder verlangen, dass er alles Geld, was er zurück bekommen kann, für seine alltäglichen Ausgaben verwendet?
Wie sieht es aus mit einem Recht von Hartz 4-Empfängern auf Urlaub?
6 Antworten
Bei ALG1 Bezug darf verreist werden, bei ALG2 braucht es eine Genehmigung. Wenn man nur 1-2 Wochen o.ä. weg ist, stellt sich aber auch da das Jobcenter nicht quer wenn vorher gebucht worden ist.
Nein hätte man beim ALG2 Bezug nicht ^^ Und dann einfach Pech gehabt. Alternativ nimmt man keine Leistung in Anspruch.
Denke jetzt an langjährige ALG II-Empfänger - da kann also der Sachbearbeiter "nein" sagen und es gibt jahrelang keinen Urlaub?
Was schreibst du egal von Urlaub, als ALG 2 Empfänger kannst du 21 Tage Ortsabwesenheit beantragen, sofern du da nicht gerade Termine bei einer Maßnahme hast, wird dir das keiner ablehnen.
Nur damit eine Maßnahme umgehen funktioniert nicht.
Danke Dir! Ich selber mache eh auf Balkonien ... und dann ganz faul ... ausschlafen ... um 11 Uhr den ersten Cappuccino ... nachts gF ...
Ja, das Jobcenter kann die Erlaubnis zur Ortsbwesenheit auch verweigern, wenn vermittlungsrelevante Gründe dagegen sprechen.
Wenn man dann trotzdem fährt, verliert man den Anspruch auf ALG 2 und muß ggf. Geld erstatten.
Aber sie können Urlaub nicht GANZ verbieten? Also über Monate, bzw. Jahre?
Wenn er vorher beschäftigt war, hat er doch zunächst wahrscheinlich Anspruch auf ALG I. Wenn er dieses bezieht, beantragt er bei der Bundesagentur für Arbeit Ortsabwesenheit. Das kann er bis zu 21 Kalendertage tun.
Geht die Ortsabwenseheit darüber hinaus, wird die Leistung eingestellt.
Gleiches gilt, wenn er ALG II bezieht.
Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn es z.B. um Eingliederungen oder ähnliches geht.
Normalerweise gibt es dann erst einmal ALG 1.
Man hat ein Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit, das muss aber beantragt werden.
Wenn er völlig überraschen arbeitslos wurde, dann bekommt er ALG 1 und hat nichts mit dem Jobcenter zu tun.
Aber hat man - prinzipiell - ein Recht auf Urlaub? Also insgesamt?