Jobcenter - Hartz 4 - Guthaben aus Nebenkostenabrechnung zu spät angegeben - was tun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Jobcenter muss nachweisen, dass du grob fahrlässig gehandelt hast. Wenn du sagst, dass du das schlicht vergessen hast , weil es bei dir in der Zeit z.b. drunter und drüber ging, dann ist das auch kein Betrug.

Es gibt einfach Menschen, die vergessen vieles, da gibt es auch welche, die z.B. ADS haben oder anderweitig krank sind und sogar einen gesetzlichen Betreuer benötigen.

Ich denke nicht, dass da etwas auf dich zukommt.

Ich hatte damals als Aufstocker das selbe Problem mit dem Weihnachtsgeld.

fanofpaolo 
Fragesteller
 17.07.2020, 17:27

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ja, grobe Fahrlässigkeit müsste mir zuerst nachgewiesen werden, dann gibt es auch noch eine Abstufung zwischen einer Verwarnung, Ordnungswiedrigkeit und daraufhin erst dann die Möglichkeit einer Strafverfolgung.

Du hast Dir meine Frage genau durchgelesen und sinnvoll mit Begründung und Hintergundwissen darauf geantwortet.

Deshalb auch ganz klar und eindeutig die hilfreichste Antwort.

VIELEN Dank.

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Laury95  17.07.2020, 17:38
@fanofpaolo

Dankeschön für den Stern. Ich hoffe, dass bei dir alles gut ausgeht, bin mir aber sicher, dass keine Strafe auf dich zukommt. Du musst deinen Fehler nur gut begründen.

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Machte darauf aufmerksam, dass es keine Absicht war, es mir leid tut. Und ich um eine Zahlungsaufforderung bitte.

Nun ja, da bin ich mir nicht so sicher, zumal es Wiederholung war.

Ich vermute mal es war für Dich eine angenehme Einnahme.

Daher nun meine Frage:
Wird es dieses Mal zu einem Ordnungsgeld bis 5.000€ oder einer Haftstrafe gegen mich kommen?

Eine Haftstrafe kann ich mir nicht vorstellen. Aber es kommt sicher auch mehr als diese Zurückhaltung der Einnahme an.

Vielleicht gibt es ja noch mehr in Deinem Leben, was nicht regelkonform verläuft.

fanofpaolo 
Fragesteller
 15.07.2020, 07:25

Guten Morgen und vielen Dank für Deine Antwort.

Für wen wäre keine "angenehme Einnahme" wäre mal eine Gegenfrage.

Nein, mal im Ernst. Es war eine Wiederholung und dazu stehe ich. Und ich will mich auch nicht rausreden oder sonstiges, sondern dafür grade stehen.

Sicherlich darf ich aber darauf aufmerksam machen, dass Du nur einen Teil der Fragen mit Deiner "Zitieren Funktion" beantwortet hast?

Normalerweise erhielt ich meine "BK" vom Vermieter immer pünktlich am Beginn des Jahres, nicht aber so bei diesem Mal. Der Vermieter hat seine Software umgestellt und deswegen kam sie in etwa 6 Monate verzögert.

Zu dieser Zeit hatte ich gesundheitliche Probleme (ja, ich weiß, dass ist keine Rechtfertigung) und kam davon ab, sie pünktlich einzureichen. Im Anschluss an die verstrichene Frist, die mir nicht bekannt ist, in der man diese einreichen muss, schob ich es aus Scham und Furcht immer weiter vor mir her.

Vielleicht habe ich bei der Fragestellung einen ungünstigen Wortlaut verwendet, sorry dafür. Aber ich glaube, dass es weitaus "fettere Fische" gäbe, die in das Gefängnis wandern müssten, als mich!

Wie sieht das eigentlich unter dem einbezogenen Aspekt aus, dass ich die ausstehende Summe ausdrücklich bezahlen WILL!?

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GutenTag2003  15.07.2020, 08:21
@fanofpaolo
Aber ich glaube, dass es weitaus "fettere Fische" gäbe, die in das Gefängnis wandern müssten, als mich!

Habe ja geschrieben, dass dies alleine sicherlich keine Haftstrafe zur Folge haben wird.

Aber mit "dicken Fischen" alles entschuldigen, geht nun auch nicht. Es gäbe auch dann immer Grenzwerte zwischen "dicken Fisch, fast dicken Fisch, nahe am dicken Fisch usw.".

Dicke Fische sind keine wirklich taugliche Argumentation.

Wie sieht das eigentlich unter dem einbezogenen Aspekt aus, dass ich die ausstehende Summe ausdrücklich bezahlen WILL!?

Solange es nur beim "Wollen" bleibt, taugt das auch nicht wirklich.

Auch das müsste man tun.

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Ob ein Bußgeld oder sogar eine Haftstrafe verordnet wird kann dir nur der bearbeitende Mitarbeiter sagen.

aus einem Fall vor nicht allzu langer Zeit welchen ich mitbekommen habe wurde ein Bußgeld inhöhe von 500€ vom Gericht festgelegt.

fanofpaolo 
Fragesteller
 15.07.2020, 05:57

Danke für Deine Antwort.

Kann man ein solches Bußgeld auch in Raten abzahlen und muss man tatsächlich auch vor Gericht erscheinen?

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Richi008  15.07.2020, 06:08
@fanofpaolo

Wenn ein Bußgeld verhängt wird dann wirst du nicht vor Gericht geladen.

ob es in Raten gezahlt werden kann , entscheidet wie viel Geld du monatlich zur Verfügung hast. Wenn du beispielsweise 800€ zur Verfügung hast ( nach allen abgaben ) dann wird eine Ratenzahlung höchstwahrscheinlich abgelehnt.

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fanofpaolo 
Fragesteller
 15.07.2020, 07:18
@Richi008

Nach Abzug aller Abgaben bleiben mir in etwa 50€ für den Monat. Wie sieht es damit aus? Weshalb käme Deiner Ansicht nach eine Haftstrafe in Frage und inwiefern kann mir der bearbeitende Mitarbeiter dazu mehr sagen und nicht ein Richter, wenn - dann?

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Oder komme ich noch einmal mit einem blauen Auge davon?

Niemand hier kann hellsehen.

Vielleicht kriegst Du Post vom Zoll, von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht. Vielleicht auch gar nicht.

Wenn Dir das nochmal passiert, wirkt es gänzlich unglaubwürdig.

fanofpaolo 
Fragesteller
 17.07.2020, 17:29

Von "Hellsehen" hat keiner geschrieben, sondern von Vermutung.

Außerdem:

Bestimmt schreiben mir alle gleichzeitig und verurteilen mich zu lebenslänglich + Sicherungsverwahrung, weil ganz schlimm.

Gut, dass Du kein Richter oder so bist.

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Agamemnon712  18.07.2020, 06:54
@fanofpaolo

Du hast halt einen geldwerten Vorteil "vergessen" zum melden. Beim ersten Mal kann man das noch glauben, beim zweiten Mail nicht mehr unbedingt und beim dritten Mal gar nicht mehr.

Da es rechtlich mehrere Möglichkeiten an Konsequenzen gibt, bringt Dir auch eine Vermutung nichts. Du mußt schlicht abwarten, ob was nachklommt und, wenn Ja, was nachkommt.

Und beim nächsten Mal nicht mehr so vergeßlich sein ;-)

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fanofpaolo 
Fragesteller
 18.07.2020, 12:47
@Agamemnon712

Okay, dann gehen wir mal nicht nach einer Vermutung, sondern nach einer Wahrscheinlichkeit.

Wie wahrscheinlich schätzt Du es ein, dass ich beim diesem 2. Mal in Haft muss (nicht vorbestraft, Ersttäter, Streitwert 265€)?

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Agamemnon712  18.07.2020, 13:26
@fanofpaolo
nicht vorbestraft, Ersttäter, Streitwert 265€

Du scheinst ja ziemlich gut zu wissen, welche Faktoren für eine etwaige Strafzumessung von Beutung sein können.

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fanofpaolo 
Fragesteller
 18.07.2020, 14:02
@Agamemnon712

Stimmt. Der Theorie nach ja. Was ich suchte, hier auf GuteFrage, waren eventuelle Erfahrungen, die andere bereits gesammelt haben könnten.

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