Guthaben aus Nebenkostenabrechnung 2019 zu spät beim Jobcenter eingereicht - was droht als Konsequenz?

5 Antworten

Eine Nebenkostenabrechnung für 2019 wird es noch gar nicht geben. Und wenn doch, wir haben hier bei uns jetzt Mai, sind es keine etwa 8 Monate Verspätung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
isomatte  04.05.2020, 08:34

Wenn er die BK - Abrechnung nach seinen Angaben ca.8 Monate zu spät eingereicht hat, dann muss er ja auch schon in Besitz dieser gewesen sein, demnach kann es sich also gar nicht um die Abrechnung aus 2019 handeln.

Dann hätte er diese ja schon irgendwann im August 2019 bekommen müssen und das ist nicht möglich.

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schleudermaxe  04.05.2020, 09:04
@isomatte

Eben, Deine Antwort ist ja diesbezüglich auch klar und einfach.

Entweder stimmt 2019 nicht, oder eben 8 Monate passt nicht.

Die holen sich ihr Geld schon, da bin ich mir sicher.

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Was soll ich tun, was soll ich machen?

Abwarten. Wie soll hier jemand beurteilen können, was Dir konkret passieren wird?

Ich persönlich würde angesichts Deiner Schilderung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht ausschließen. Aber mehr als "nicht ausschließen" ist es eben nicht ...

In etwa 8 Monate zu spät.

Beim nächsten Mal eher einreichen ...

Schnellstmöglich diese Abrechnung beim Jobcenter einreichen.

ich denke eine „bestrafung“ wirst du nicht erhalten , da du von selbst diese einreichen tust.

Melde die Zahlung des Guthabens mit Nachweis und bitte gleichzeitig um Einbehalt in monatlichen Teilbeträgen.

Weil Du Dich selbst meldest, wird man keinen Betrug unterstellen.

Erst einmal zur Aufklärung, es handelt sich nicht um die BK - Abrechnung aus dem Jahr 2019, sondern aus 2018, die für 2019 kommt erst dieses Jahr und muss im Regelfall bis zum 31.12.2020 bei dir eingegangen sein.

Ich denke nicht das da etwas kommen wird, zumal noch keine Aufforderung zum Einreichen der BK - Abrechnung kam.

Wenn ein BK - Guthaben nicht im Monat nach dem Zufluss auf zustehende laufende ALG - 2 Leistungen für die KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) angerechnet werden kann, weil Leistungen für diesen Monat schon ohne die Berücksichtigung des Guthabens ausgezahlt worden, dann muss dieses Guthaben im Regelfall auf bis zu 6 Monate Bezugszeitraum in monatlichen Raten angerechnet werden.

Bei einem Guthaben von ca.250 € würden dann z.B. bei einem Single 10 % des maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt ( derzeit 432 € ) von 43,20 € angerechnet.

Also z.B. 5 x 43,20 € = 216 € + die 6 Rate von 34 €