Rückzahlung Mietkaution WG?

DaKaBo  12.04.2024, 07:33

Ihr steht zu viert in einem Mietvertrag? Oder jeder hat einen separaten Mietvertrag?

ZackFair13 
Fragesteller
 12.04.2024, 08:33

Wir stehen alle 4 als Hauptmieter in einem Mietvertrag.

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Er kann den gemeinsamen Mietvertrag nicht allein kuendigen und auch nicht einen Teil davon. Der Mietvertrag kann nur insgesamt gekuendigt werden und das auch nur von allen 4 Mietern zusammen. Allerdings kann euch der auszugswillige Mitmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verklagen.

Die Kaution wird mit dem Vermieter abgerechnet, wenn das Mietverhaeltnis beendet ist. Die Gerichte geben dem Vermieter dafuer bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhaeltnisses Zeit. Aber auch dann kann der Vermieter noch einen angemessenen Teil fuer zu erwartende Nachforderungen aus noch nicht erstellten Betriebskostenabrechnungen einbehalten.

Die Mietkaution ist eine Angelegenheit zwischen Mieter und Vermieter. Ist der Ausziehende als Hauptmieter im Vertrag genannt so ist das eine Angelegenheit, die er mit dem Vermieter klären muss.

Evtl. wird der Mietvertrag mit alle Bewohnern aufgehoben und ein neuer, ohne die besagte Person abgeschlossen.

Eine Rückforderung von den Mitbewohnern sehe ich im Moment nicht.

ZackFair13 
Fragesteller
 12.04.2024, 08:35

Ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass wir alle Hauptmieter sind und zusammen einen gemeinsamen Mietvertrag haben. Der Mietvertrag wird nicht gekündigt, lediglich 1 Hauptmieter zieht aus.

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DerCaveman  12.04.2024, 08:39
@ZackFair13

Keiner der 4 Hauptmieter kann den Vertrag allein kuendigen. Das koennen nur alle 4 zusammen.

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ZackFair13 
Fragesteller
 12.04.2024, 08:43
@DerCaveman

Ja genau der Mietvertrag kann nur von allen zusammen gekündigt werden. Da aber nur 1 Hauptmieter auszieht, bleibt der eigentliche Mietvertrag bestehen. Dadurch bekommt er auch keine Kaution von der Hausverwaltung zurück. Er kommt jetzt und meint ich bin als Hauptmieter mitverantwortlich für die Auszahlung seines Teils seiner Kaution, ist das rechtens ?

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DerCaveman  12.04.2024, 08:45
@ZackFair13

Quatsch. Er bleibt doch weiter mit allen Rechten und Pflichten im Mietvertrag. Die Kaution wird erst abgerechnet, wenn das Mietverhaeltnis beendet ist.

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Wir stehen alle 4 als Hauptmieter in einem Mietvertrag.

Dann kann er das hier

Plötzlich zieht einer aus, ohne die Kündigungsfrist zu beachten und fordert die Kaution von mir und meinem Mitbewohnern bevor er das Mietverhältnis überhaupt beendet hat

sowieso schon mal vergessen.

Er kann das Mietverhältnis nicht allein beenden, sondern alle 4 Mieter müssen gemeinsam kündigen.

Ausziehen darf er, das entbindet ihn aber nicht von seinen Pflichten aus dem Mietvertrag.

Wie lange habe ich Zeit um seinen Teil auszuzahlen ?

Solange der Mietvertrag existiert, muss niemand was auszahlen. Du sowieso nicht, weil du nicht der Vermieter bist.

Ich staune jeden Tag wieder, wie wenig sich Leute darüber Gedanken machen, was sie unterschreiben. Gerade bei Gründung einer WG ist das so wichtig. Jetzt steht er da und muss 3 Mitmieter überzeugen, die Wohnung zu kündigen.

Gerhart  12.04.2024, 13:54

Darüber hinaus vermute ich, dass der flüchtling an euch keine Teilmiete bezahlen will ???

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ZackFair13 
Fragesteller
 12.04.2024, 14:04
@Gerhart

Natürlich nicht, ein anderer Mitbewohner hat das jetzt übernommen, ich seh es aber nicht ein für den „Geflüchteten“ auch nur 1 Cent zu bezahlen, da man das alles auch anders hätte regeln können, indem man einfach vorher mal miteinander redet.

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Gerhart  12.04.2024, 15:35
@ZackFair13

als Mieterpartei könnt ihr den Teilbetrag aber auch erfolgreich am Amtsgericht einklagen. Der Flüchtling bleibt ja Mieter bis das Mietende erreicht ist.

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