ALG 2 Kaution?

3 Antworten

Die Kaution ist erst nach unterzeichnetem Mietvertrag fällig und die kann dann auch in 3 Monatsraten gezahlt werden.

Habt Ihr denn vom bisherigem Jobcenter die schriftliche Zusicherung für den Umzug erhalten ?

Sollte das nicht der Fall sein, dann gibt es meines Wissens nach vom neuen Jobcenter dann z.B. auch kein zinsloses Darlehen für die Kaution.

Sprecht mit der Vermieterin und erklärt ihr die Situation.

Ist der Mietvertrag schon beidseitig unterschrieben? Vorher hat sie nach meiner Kenntnis keinen Anspruch auf die Kaution.

Was theoretisch noch funktionieren kann: Euer jetziges Jobcenter, falls Ihr aktuell im Leistungsbezug seid, geht mit dem Kautionsdarlehen in Vorleistung und tritt anschließend den Anspruch an das neue Jobcenter ab.

Die Kaution wird erst im Nachhinein bezahlt. Vorher nicht.
Und alles muss vorab beantragt und genehmigt sein.