Umziehen ohne Genehmigung (ALG2)?
Hallo, ich beziehe derzeit aus gesundheitlichen Gründen ALG 2 bzw. Hartz IV.
In dem Gebäude in dem ich lebe stinkt es ständig nach Urin, es sind Fäkalien an den wänden verschmiert und es liegt auch überall Müll herum.
Der Vermieter beseitigt diese Mängel zwar regelmäßig aber die "netten Nachbarn" revidieren dies schnell wieder. Wer genau dies tut weiß ich nicht.
Als Umzugsgrund reicht dies nicht aus, dass ist mir bewusst.
Die Frage die ich mir stelle und in der Hotline des Jobcenters nicht beantwortet bekomme ist ob ich ohne Genehmigung (in eine andere Stadt) umziehen kann?
Soweit ich weiß übernimmt das Jobcenter dann weder Kaution noch Umzugskosten.
Ich habe aber von einem Kollegen erfahren das es wohl auch so sein soll, dass die neue Miete nicht übernommen wird. Stimmt das ?
Er sagt weil er die Genehmigung nicht hat kann er nicht in eine andere Stadt ziehen weil sich das dortige Jobcenter dann auch quer stellt.
Es wäre schon schön wenn ich in meine Heimatstadt zurück ziehen könnte oder zumindest in eine andere Wohnung mit etwas Zivilisierteren Nachbarn.
5 Antworten

Niemend, auch das Jobcenter nicht, kann Dir verbieten die Wohnung zu wechseln. An Deinem Wohnsitz stehen Dir dann wieder die gleichen Leistungen zu.
Dass das Jobcenter die Kosten nicht für den Umzug übernimmt weisst Du ja bereits. Bedenke aber auch das Du Dir bei der Beantragung der Leistungen am neuen Wohnort, die Frage gefallen lassen musst wovon Du den Umzug finanziert hast.

Na klar versucht jedes Jobcenter Leistungen einzusparen. Das nutzt aber nichts, denn die Freizügigkeit ist in Deutschland ein Grundrecht:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html
Von irgendwelchen Genehmigungen steht da nichts, was auch kaum verwunderlich ist. Die Hinderungsgründe in Abs. 2 treffen nicht zu. Das neue Jobcenter muss die notwendigen Leistungen erbringen wenn der Umzug durchgeführt ist. Ansonsten ist eine Klage notwendig, soweit wird es aber nicht kommen.

Das mit Umzugskosten und Kaution hast Du ja selber schon geschrieben !
Solange Du im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters bleibst, muss das Jobcenter max.deine derzeit bewilligte Warmmiete zahlen, sollte die neue dann höher sein, wenn Du ohne Bewilligung umziehen würdest.
Kündigungsfrist der Wohnung beachten.
Auch in eine andere Stadt kannst Du ohne Bewilligung ziehen, nur musst Du dann in der neuen Stadt eine Meldeanschrift haben, sonst wird dein neuer Antrag gar nicht bearbeitet.
Dann gelten bei der Warmmiete die Grenzen der neuen Stadt.

Das Grundgesetz sichert dir eine freie Wohnortwahl zu. Das muß der Staat aber nicht bezahlen. Also du erhältst zwar weiterhin Leistungen durch das Jobcenter, aber um den Umzug wirst du dich selbst kümmern müssen.

das die Umzugskosten und die Kaution nicht übernommen ist mir bewusst, dass habe ich auch bereits erwähnt.
Mir geht es um die Miete.

Als Umzugsgrund reicht dies nicht aus, dass ist mir bewusst.
Wie kommst Du darauf? Mir würde das dicke und dreifach als Umzugsgrund ausreichen.
Zuständen dokumentieren und fotographieren. Dann Antrag auf Erteilung einer Umzugsgenehmigung stellen.
Bei Ablehnung in Widerspruch gehen und ggf. klagen. So wird's gemacht!
Ohne Umzugsgenehmigung umzuziehen, ist immer blöd und kann die Abläufe verkomplizieren.

In dem Gebäude in dem ich lebe stinkt es ständig nach Urin, es sind Fäkalien an den wänden verschmiert und es liegt auch überall Müll herum.
😂😂😂
Also kann ich auch ohne Genehmigung in eine andere Stadt ? Mein Kollege (der in die selbst Stadt will) kann es nämlich anscheinend nicht. Laut ihm verlangt das dortige Jobcenter die Genehmigung des derzeitigen Jobcenters. Ansonsten würde wohl die Miete nicht übernommen werden.
Bei beiden Jobcentern bekomme ich leider keine vernünftige Antwort zu dem Thema