Mietvertrag vorm eigentlichen Einzugsdatum noch nicht unterschrieben?
Hallo zusammen, ich sollte mit 1. November in eine Wohnung einziehen. Ich habe bereits ein Mietanbot unterschrieben, aber der eigentliche Mietvertrag hat mich noch nicht erreicht. Maklerin behauptet ständig "ja es kommt die Woche", trotzdem habe ich ihn noch nicht bekommen. Gestern meinte sie, die Verträge werden nun ausgeschickt, aber der Übergabetermin ist schon am 30. also morgen. Kann ich einziehen wenn mich der Mietvertrag erst nach dem Übergabetermin erreicht?
3 Antworten
Es kommt schlicht weg darauf an, was im Mietvertrag steht, wenn du gestern schon eingezogen bist, und es steht als Mietbeginn der 1.11. drin, dann musst du auch erst ab dem 1.11. Miete zahlen.
Sollte der Einzugstermin DEUTLICH vor Mietbeginn sein, dann ist es was anderes. aber ein paar tage sind immer Kulanz-
Ist natürlich Risiko
Ich würde zumindest bei der Übergabe Zeugen mitnehmen und vor Zeugen bestätigen lassen.
Könnte natürlich sein das im Mietvertrag etwas steht, was man noch verheimlichen möchte
Also beim Unterschreiben gut aufpassen
Mietverträge dürfen auch mündlich geschlossen werden.
Eine Schriftform wird gesetzl. nicht gefordert.
Da ihr euch geeinigt habt, liegt bereits ein mündlicher Mietvertrag vor.
Der schriftl. Vertrag ist nun nur noch reine Formsache!
Also ja, natürlich darfst Du einziehen.
Da fehlt noch etwas! Mit Einzug auch sofort Miete bezahlen, sonst wäre der mündliche Mietvertrag nicht zustande gekommen.
Die ersten drei Sätze treffen prinzipiell zu.
Aber dass der schriftliche Vertrag nur noch reine Formsache ist, das sehe ich anders. Bei einem mündlichen Mietvertrag gelten ausschließlich die Paragraphen des BGB zum Thema Mietrecht. Ggf. ergibt sich noch der Mietbeginn aufgrund der Übergabe der Wohnung und Miethöhe/Kaution liegen durch die Zahlungen fest, wenn sie nicht noch in irgend einer Form bestritten werden. (z. B. bei Betragsabweichungen)
Ansonsten kann man in einem schriftlichen Mietvertrag vieles recht frei vereinbaren und wenn beabsichtigt ist, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen, darf man 1. davon ausgehen, dass es keinen mündlichen Mietvertrag gibt, bis der schriftliche unterschrieben ist und 2. kann im schriftlichen Mietvertrag so vieles stehen, was man als Mieter so eigentlich gar nicht will. Deshalb kann man nicht davon sprechen, dass der schriftl. Vertrag nur noch reine Formsache ist.
Der letzte Satz trifft wieder zu, denn wenn die Wohnung übergeben wird ohne schriftlichen Mietvertrag und später lehnt man ab, den schriftlichen Vertrag zu unterschreiben, aber man bezahlt die vereinbarte Kaution und Miete, dann hat es die Vermieterseite sehr schwer, zu bestreiten, dass ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist.
Nein, wenn Dir die Wohnung rechtzeitig gem. Mietvertrag zur Verfügung gestellt wird, darfst Du selbstverständlich nichts von der Miete abziehen!
Der Mietvertrag ist nur noch reine Formsache, übe dich in Geduld und mache keinen unnötigen Stress!
Wenn du die Schlüssel hast, hast du doch die Mietsache
Mit welcher Begründung möchtest du die Miete mindern.
Macht doch keinen Sinn
Weil einige gesagt haben, dass die Möglichkeit gibt. Aber dadurch, dass ich mich nicht auskenne wollt ich nochmal nachfragen.
Du hast bereits eine Mietzusage
Du bekommst sie Schlüssel
Du kannst in sie Wohnung
Wenn der Mietvertrag noch lange auf sich warten lässt, kannst du ja mal beim Anwalt nachfragen
Aber hier sehe ich noch keinen Grund
Du hast doch sie Wohnung und keinen Schaden
Ah sehr gut, aber die MAklerin meinte, Zahlschein für Miete und Kaution kommen mit dem Mietvertrag. Habe ich dann ein Recht drauf zu sagen, dass ich die Tage, die ich noch auf den Mietvertrag warten muss von der Miete abziehe? Das ist meine erste Wohnung alleine und ich finde nichts dazu :(