Mietvertrag vorm eigentlichen Einzugsdatum noch nicht unterschrieben?

3 Antworten

Es kommt schlicht weg darauf an, was im Mietvertrag steht, wenn du gestern schon eingezogen bist, und es steht als Mietbeginn der 1.11. drin, dann musst du auch erst ab dem 1.11. Miete zahlen.

Sollte der Einzugstermin DEUTLICH vor Mietbeginn sein, dann ist es was anderes. aber ein paar tage sind immer Kulanz-

Ist natürlich Risiko

Ich würde zumindest bei der Übergabe Zeugen mitnehmen und vor Zeugen bestätigen lassen.

Könnte natürlich sein das im Mietvertrag etwas steht, was man noch verheimlichen möchte

Also beim Unterschreiben gut aufpassen

Mietverträge dürfen auch mündlich geschlossen werden.

Eine Schriftform wird gesetzl. nicht gefordert.

Da ihr euch geeinigt habt, liegt bereits ein mündlicher Mietvertrag vor.

Der schriftl. Vertrag ist nun nur noch reine Formsache!

Also ja, natürlich darfst Du einziehen.


Gerhart  29.10.2024, 16:00

Da fehlt noch etwas! Mit Einzug auch sofort Miete bezahlen, sonst wäre der mündliche Mietvertrag nicht zustande gekommen.

bwhoch2  29.10.2024, 09:28

Die ersten drei Sätze treffen prinzipiell zu.

Aber dass der schriftliche Vertrag nur noch reine Formsache ist, das sehe ich anders. Bei einem mündlichen Mietvertrag gelten ausschließlich die Paragraphen des BGB zum Thema Mietrecht. Ggf. ergibt sich noch der Mietbeginn aufgrund der Übergabe der Wohnung und Miethöhe/Kaution liegen durch die Zahlungen fest, wenn sie nicht noch in irgend einer Form bestritten werden. (z. B. bei Betragsabweichungen)

Ansonsten kann man in einem schriftlichen Mietvertrag vieles recht frei vereinbaren und wenn beabsichtigt ist, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen, darf man 1. davon ausgehen, dass es keinen mündlichen Mietvertrag gibt, bis der schriftliche unterschrieben ist und 2. kann im schriftlichen Mietvertrag so vieles stehen, was man als Mieter so eigentlich gar nicht will. Deshalb kann man nicht davon sprechen, dass der schriftl. Vertrag nur noch reine Formsache ist.

Der letzte Satz trifft wieder zu, denn wenn die Wohnung übergeben wird ohne schriftlichen Mietvertrag und später lehnt man ab, den schriftlichen Vertrag zu unterschreiben, aber man bezahlt die vereinbarte Kaution und Miete, dann hat es die Vermieterseite sehr schwer, zu bestreiten, dass ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist.

dorywentfishing 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 07:35

Ah sehr gut, aber die MAklerin meinte, Zahlschein für Miete und Kaution kommen mit dem Mietvertrag. Habe ich dann ein Recht drauf zu sagen, dass ich die Tage, die ich noch auf den Mietvertrag warten muss von der Miete abziehe? Das ist meine erste Wohnung alleine und ich finde nichts dazu :(

alarm67  29.10.2024, 07:39
@dorywentfishing

Nein, wenn Dir die Wohnung rechtzeitig gem. Mietvertrag zur Verfügung gestellt wird, darfst Du selbstverständlich nichts von der Miete abziehen!

Der Mietvertrag ist nur noch reine Formsache, übe dich in Geduld und mache keinen unnötigen Stress!

NackterGerd  29.10.2024, 08:33
@dorywentfishing

Wenn du die Schlüssel hast, hast du doch die Mietsache

Mit welcher Begründung möchtest du die Miete mindern.

Macht doch keinen Sinn

dorywentfishing 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 08:44
@NackterGerd

Weil einige gesagt haben, dass die Möglichkeit gibt. Aber dadurch, dass ich mich nicht auskenne wollt ich nochmal nachfragen.

NackterGerd  29.10.2024, 09:57
@dorywentfishing

Du hast bereits eine Mietzusage

Du bekommst sie Schlüssel

Du kannst in sie Wohnung

Wenn der Mietvertrag noch lange auf sich warten lässt, kannst du ja mal beim Anwalt nachfragen

Aber hier sehe ich noch keinen Grund

Du hast doch sie Wohnung und keinen Schaden