Aus Mietvertrag?

2 Antworten

Wenn es ein unbefristeter Mietvertrag ohne beidseitige Kuendigungsverzichtsvereinbarung ist, kannst du aktuell zum 31. Juli kuendigen. Deine schriftliche Kuendigung mit Originalunterschrift (keine eingescannte und dann ausgedruckte!) muss dazu spaetestens am 6. Mai beim Vermieter zugehen (besser aber noch in dieser Woche, um einem moeglichen Streit darueber vorzubeugen, ob der 6. Mai tatsaechlich noch ausreicht).

FrauD86 
Fragesteller
 01.05.2024, 16:07

Den original Vertrag habe ich hier, ich habe ihr die Kopie per Mail zukommen lassen.

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DerCaveman  01.05.2024, 16:10
@FrauD86

Sicher hat sie auch selbst eine Ausfertigung vorliegen. Ist aber hinsichtlich deiner Frage und meiner Antwort voellig schnuppe.

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ja, musst du.

aber ich glaube, du kannst schon jetzt kündigen, nicht erst mit einzug