Was tun, wenn Mitbewohner trotz Kündigung nicht auszieht?
Liebe Community,
Hat hier vllt jemand die Erfahrungen mit solcher Situation.
Ich bin Hauptmieterin der 2-Zimmerwohnung und untermiete ein Zimmer. Wir verstehen uns mit meiner letzten Mitbewohnerin nicht gut, deswegen wurde im November 2024 beschlossen, dass sie sich etwas Neues sucht. Keine hat jedoch eine schriftliche Kündigung erteilt, da es scheinte, auch so gut funktionieren zu können.
Danach wurde mir vorgeworfen, sie angeblich illegal vertrieben zu haben, aber sie meinte, sie zieht am 1. Februar aus (wurde ein WG-Zimmer gefunden und einen Vertrag unterschrieben). Ich habe sie aus diesem Grund legal mit der Kündigung vom 07.01.25 zum 01.02.25 gekündigt (sie mietet ein möbliertes Zimmer, daher habe ich Kündigungsfrist 14 Tage).
Am 1. Februar schreibt sie mir, dass es nicht klappt und sie zieht am 15.02 (hat schon einen zweiten Vertrag). In ein paar Tagen bekomme ich eine weitere Nachricht, dass es trotz eines Vertrags wieder nicht klappt und sie bleibt bis Ende Februar (die Miete wurde mir überwiesen, aber soweit ich weiß, ist es keine Miete mehr, sondern Entschädigung).
Ich habe inzwischen einen Nachmieter für das Zimmer gesucht und habe einen gefunden, der am 1. März einziehen möchte, hat jedoch natürlich Sorgen, dass meine Mitbewohnerin am 1. März immer noch da ist.
Meine Frage ist, was könnte ich rechtlich noch tun, da eine Kündigung sie bereits bekommen hat. Kann ich sie bitten, das Zimmer am 1. März freizumachen aufgrund der vorliegenden Info, dass sie bereits 2 oder 3 andere Mietverträge abgeschlossen hat und theoretisch ein neues Zuhause hat? Oder eine Entschädigung fordern, da es für mich sehr umständlich ist, immer wieder nach eine*m neue*m Nachmieter*in zu suchen?
7 Antworten
Man erklärt dem Mitbewohner mit aller Deutlichkeit, dass er Schadenersatz zahlen muss, wenn der neue Mieter nicht einziehen kann und daher seinerseits Schadenersatz fordert. Das scheint dem Mitbewohner nicht klar zu sein.
Voraussetzug ist natürlich, dass dem Mitbewohner auch wirklich wirksam gekündigt wurde, sodass sich das Mietverhältnis beendet. Es scheint zwar eine Vereinbarung zur Aufhebung des Vertrags zu geben, aber wohl nur mündlich und daher im Streitfall schwer nachweisbar.
Außerdem sollte man widersprechen, dass sich das Mietverhältnis gemäß §545 BGB durch Fortsetzung der Nutzung verlängert.
Rechtlich kannst Du Räumungsklage einreichen. Vorausgesetzt Du hast einer stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen. Binnen 14 Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Kann ich sie bitten
Echt? Was für ein Optimismus.
Ich habe sie aus diesem Grund legal mit der Kündigung vom 07.01.25 zum 01.02.25 gekündigt
Kannst du das beweisen? Sonst hast du schlechte karten und schuldest dem Nachmieter Schadenersatz wenn der am 01.04 auf der Matte steht.
Du kannst sie bitten das Zimmer zu räumen du bist nicht verantwortlich ihr was zu suchen...
Lass dir doch die angeblichen Mietverträge zeigen, Sind sie existent und wirkksam, dann kann die Untermieterin ins Hotel ziehen und de Vermieter, der den Vertrag nicht erfüllt, bezahlt das Ganze. Ist das ein fake, dann Kannst du nur mit einer Räumungsklage weiterkommen.