Was tun, wenn Mitbewohner trotz Kündigung nicht auszieht?

7 Antworten

Man erklärt dem Mitbewohner mit aller Deutlichkeit, dass er Schadenersatz zahlen muss, wenn der neue Mieter nicht einziehen kann und daher seinerseits Schadenersatz fordert. Das scheint dem Mitbewohner nicht klar zu sein.

Voraussetzug ist natürlich, dass dem Mitbewohner auch wirklich wirksam gekündigt wurde, sodass sich das Mietverhältnis beendet. Es scheint zwar eine Vereinbarung zur Aufhebung des Vertrags zu geben, aber wohl nur mündlich und daher im Streitfall schwer nachweisbar.

Außerdem sollte man widersprechen, dass sich das Mietverhältnis gemäß §545 BGB durch Fortsetzung der Nutzung verlängert.

Rechtlich kannst Du Räumungsklage einreichen. Vorausgesetzt Du hast einer stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen. Binnen 14 Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Kann ich sie bitten

Echt? Was für ein Optimismus.

Ich habe sie aus diesem Grund legal mit der Kündigung vom 07.01.25 zum 01.02.25 gekündigt

Kannst du das beweisen? Sonst hast du schlechte karten und schuldest dem Nachmieter Schadenersatz wenn der am 01.04 auf der Matte steht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

Du kannst sie bitten das Zimmer zu räumen du bist nicht verantwortlich ihr was zu suchen...

Lass dir doch die angeblichen Mietverträge zeigen, Sind sie existent und wirkksam, dann kann die Untermieterin ins Hotel ziehen und de Vermieter, der den Vertrag nicht erfüllt, bezahlt das Ganze. Ist das ein fake, dann Kannst du nur mit einer Räumungsklage weiterkommen.