Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?
Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.
Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.
(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)
Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!
So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!
Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.
Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!
Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?
Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.
Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?
Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?
4 Antworten
Üblicherweise ist es so, dass das Treppenhaus den ersten Rettungsweg darstellt und eine Anleiterung an ein Fenster/Balkon - zumal bei so wenigen Etagen - den 2. Rettungsweg.
Wenn nun wie ich vermute die Hintertür am gleichen Treppenhaus ist, dann ist das KEIN 2. Rettungsweg. Der muss von oben bis ins freie brandschutztechnisch getrennt sein und das ist mit einem TH nicht gegeben.
Die Türbreite von 80cm scheint mir zu gering, aber da könnte/müsste Bestandsschutz gelten, soweit nicht weitere Wohnungen später dazugebaut wurden (z.B. durch Dachausbau).
Anmerkung: Eine Anfrage beim Baurechtsamt sollte kostenlos sein, wenn Du Dir einen Termin holst und dort vorbei gehst.
Anderer Aspekt: führt die Hintertür in einen Garten und Du oder die Mietergemeinschaft hat Nutzungsanspruch auf den Garten, dann könnte man eine Mietminderung geltend machen, wenn sonst kein direkter Weg (also über das Grundstück) möglich ist.
Nach Deinen bisherigen Infos sehe ich es wie folgt:
- Der 1. Rettungsweg über die Hauseingangstür ist gegeben. Der 2. RW ist über die Fenster mit Anleiterung (ist so üblich)
- Die Hintertür ist nur eine Verbindung zu eigenem Grundstück mit Nutzung und KEIN Rettungsweg. Der Hinterhof ist aber ohne Umstände und direkt - also NICHT über fremde Grundstücke - erreichbar.
- Der - für die Nutzung nicht erforderliche - Hinterausgang -wird vom Vermieter aus Sicherheitsgründen gesperrt. Das ist so zwingend seine Pflicht. Eine Verpflichtung zur umgehenden Reparatur hat er nicht (siehe Punkt 2).
- Die Zusage mit der Frist bis Jahresende ist - zumindest in meiner Region - nicht abwegig. Man bekommt aktuell kaum Handwerker.
Zwei Wege:
- Wie geschrieben NETT beim Baurechtsamt einen Termin holen und bzgl. der LICHTEN Durchgangsbreite der Hauseingangstür fragen, also ob dies so zulässig ist. M.E. könnten 80cm zu wenig sein. Diese MUSS übrigens ein Panikschloss haben. Wenn man die Tür abschließt, muss sie dennoch VON INNEN ohne Schlüssel öffenbar sein.
- Dem Mieter für die Infoveranstaltung SCHRIFTLICH danken und darin den Fertigstellungstermin bis Dezember 2019 bestätigen.
... das ist doch ganz einfach, schaue in Deine Vereinbarungen, was Du dort zu diesem Thema vereinbart hast.
Bei uns sind Fluchtwege die Hauseingangstür, immer nicht abgeschlossen, und die Fenster im Mietgegenstand.
Laut Deiner Frage wurden dem Vermieter bis heute keine Mängel, die den Gebrauch des Mietgegenstandes betreffen, mitgeteilt.
Laut Frage gibt es auch keine.
Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?
Das kannst Du beim Bauamt / bei der Baubehörde erfragen, ob das Haus entsprechend seiner Größe / Wohnungsanzahl einen 2. Ausgang haben muss.
hmm. kostet das was für mich wenn ich diese Info haben mochte von dennen?
... bei uns muss für solche "Schikanen" bezahlt werden, 50 EUR benötigt der Bürgermeister.
Rufe Deinen an, was er verlangt. denn Beziehungen schaden doch nur dem, der keine hat und wiedergewählt werden möchte er bestimmt auch.
Zanken Sie da nicht rum und verlassen Sie sich mehr auf die Zusage des Vermieters als auf die Lügen von Leuten, die dem Vermieter nur eins auswischen möchten, indem man sei fragwürdig instrumentalisiert.
Das Jahr ist noch lange nicht vorbei.
Sie können rein und raus - was wollen Sie mehr?
Balkone gibt es nicht! Der Hinterausgang hat eine verbindung zum Treppenhaus.
Währe aber auch die erste wahl der Mieter von oben bei einer Flucht bei brant, weil die Hintertür direckt an der Treppe liegt. Die Vordertür währe für sie weiter weck von der flucht ins freie!
Was mir noch sorgen macht ist. Wenn ich da mit der info vom Bauamt beim Vermietungscenter von dem Gebäude rum wedel, haben die mich auch bestimmt balt auf dem Kicker wa :-)
Und wo die Tür hinfürt wollen sie noch wissen. Naja sie führt halt auf den Hof hinterm Haus. Dort ist ein Schuppenhaus wo jeder der Mieter eine abschießbare Kammer hat weil der Gewolbekeller vom Haus zu feucht und zu niedrig ist. Auch ist es ein kürzerer und bequemerer Weg zu den Parkplätzen hinterm Haus. Auch das ausladen und reinschleppen der Einkäufe macht sich durch die Tür einfacher. Schon deshalb weil sie breiter ist! So muss man halt immer um das Haus herrum laufen.