Mit der eigenen Leiter auf dem Dach?
Darf ich mit meiner eigenen Leiter auf dem Dach? Kann jemand wie ein Hausmeister sagen es ist verboten. Oder ist es erst verbindlich, wenn es der Hauseigentümer sagt. Bin selbst Mieter im appartement. Der Hausmeister ist selbst Mieter und wird von den Eigentümern als Hausmeister hingestellt. Dabei ist dieser Mieter kein Hausmeister in diesem Sinne. Dieser wird nur vom dem Vermieter als Hausmeister dahin gestellt, um Geld für einen richtigen Hausmeister zu sparen. Selbst die Mieterin sagt selbst sie wäre keine Hausmeisterin. Trotzdem ist sie manchmal der Meinung was zu melden zu haben, weil sie kleinere Arbeiten verrichtet. Was aber eigentlich Schwachsinn ist. Die wird quasi von den Vermietern als atrappe genutzt. Und soll einen Hausmeister darstellen. Was nicht Ihre Aufgabe ist, da sie nicht in diesem Bereich tätig ist und davon keine Ahnung hat. Und auch wenig bis keine Ahnung in diesem Bereich hat. Es Handelt sich übrigens um eine Art Gartenbehausen mit Flachdach.
6 Antworten
Darf ich mit meiner eigenen Leiter auf dem Dach?
Nein und dabei geht es nicht darum, was der Hausmeister oder wer sich dafür hält, Dir verbieten will, sondern schlicht und einfach um die Nutzung der von Dir gemieteten Sachen.
Du hast ein Appartement gemietet und das darfst Du nutzen. Selbstverständlich auch die Wege dahin und alle Allgemeinräume und Flure dahin, die in Deinem Mietvertrag stehen. Falls Gartenmitbenutzung enthalten ist, darfst Du auch in den Garten.
Ganz sicher steht in Deinem Mietvertrag nicht, dass Du Dachflächen nutzen darfst. Somit ist es Dir auch verboten, Dir mit einer eigenen Leiter Zutritt auf das Dach zu verschaffen.
Beim Dach geht es überdies auch noch darum, dass Du keinerlei Kenntnis hast, wie es beschaffen ist. So besteht die große Gefahr, dass Du, ohne es zu merken, das Dach, bzw. die Abdichtung beschädigst. Wenn Du also dabei beobachtet wirst, wie Du Dich auf dem Dach aufhältst, wird man Dich für Schäden zur Verantwortung ziehen.
Das Hausdach gehört nicht zu dem von dir gemieteten Wohnbereich. Folglich kann der Vermieter, bzw. sein Stellvertreter einen "Platzverweis" erteilen.
Eigentlich hast du auf dem Dach nichts zu suchen.
Du hast auf dem Dach nichts verloren. Der Hausmeister ist von betriebeswegen berechtigt und geschult (ggf. mit Absturzsicherung z. B.) und muss auch das dazu geeignete Instrument, eine sichere Leiter, verwenden.
Dir ist der Aufenthalt auf dem Dach verboten. Er ist vom Eigentümer auch seiner Funktion (Betriebsverantwortlicher) wegen ermächtigt, dieses Verbot auszusprechen und durchzusetzen.
Als Mieter hast du auf dem Dach nichts verloren. Wenn dort etwas nicht in Ordnung ist, informiere den Eigentümer.
Wenn ich zum Dach will gehe ich dahin. Ende!